Land wollte katholisches Jungengymnasium verbieten Gericht erlaubt Opus-Dei-Gymnasium in Berlin

Leipzig · Das umstrittene Projekt eines katholischen Jungengymnasiums in Potsdam hat vom Bundesverwaltungsgericht grünes Licht erhalten. Der 6. Senat wies am Mittwoch in Leipzig die Revision von Brandenburgs Bildungsministerium zurück, die das Vorhaben stoppen sollte. Ob es verwirklicht werden kann, ist wegen des starken Widerstands in der Stadt jedoch ungewiss.

 Erfolg für den Geschäftsführer des Schulprojekts, Horst Hennert (rechts) und seinen Anwalt.

Erfolg für den Geschäftsführer des Schulprojekts, Horst Hennert (rechts) und seinen Anwalt.

Foto: dpa, Hendrik Schmidt

Das Gericht urteilte, die grundgesetzlich garantierte Privatschulfreiheit schließe das Recht ein, nach Jungen und Mädchen getrennten Unterricht zu erteilen. Schulen freier Träger dürften ihre Methoden wählen, solange dadurch die verbindlichen Lehrziele wie die Vermittlung der Gleichberechtigung von Mann und Frau erreicht würden. Dies sei bei dem Potsdamer Schulprojekt der Fall, wie die Vorinstanzen belegt hätten. Das Brandenburger Bildungsministerium müsse deshalb das Genehmigungsverfahren fortsetzen. Es hatte den Antrag auf Anerkennung als Ersatzschule 2007 abgelehnt.

Hinter dem Projekt steht die "Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft". Wegen ihrer Nähe zur katholischen Gemeinschaft "Opus Dei" löste deren Plan in den vergangenen zehn Jahren immer wieder heftige Diskussionen aus. So warfen SPD, Linkspartei und Grüne den Initiatoren des Vorhabens vor, in der Schule eine rückwärtsgewandte Wertevermittlung anzustreben.

Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch (SPD) kündigte in Potsdam an, dass sie weitere Konsequenzen prüfen werde. Gemeinsame Erziehung sei "mehr als nur eine Methode, sie ist ein Strukturprinzip unseres öffentlichen Schulsystems". Hiervon sollten auch freie Schulträger nicht abweichen dürfen, so Münch.

Der Geschäftsführer des Schulprojekts, Horst Hennert, wertete das Urteil als Bestätigung der Wahlfreiheit im Bildungsbereich. Er kündigte an, Trägerverein und Elterninitiative wollten nun erneut für das Projekt werben. Die Schule könnte aber frühestens zum Schuljahr 2014/15 mit dem Unterricht ab Klasse 7 beginnen. Auch stünden dafür bislang keine Räume zur Verfügung, es gebe aber bereits Angebote von Immobilienfirmen. Finanziert werden soll das Projekt nach Hennerts Angaben unter anderem durch eine bereits gegründete Stiftung.

In einer ersten Stellungnahme erklärte der Rechtswissenschaftler Fabian Wittreck vom Exzellenzcluster "Religion und Politik" an der Universität Münster, das Ergebnis sei rechtlich "nahezu zwingend". Die Landesregierung habe ein vermeintlich neutrales Argument vorschieben wollen, um einen einzelnen Schulträger zu verhindern.

(BVerwG 6 C 6.12 - Urteil vom 30. Januar 2013)

(KNA/felt/csi)
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