"Dropjes" nicht für Kinder geeignet: Gericht prüft einstweilige Verfügung gegen Haribo
zuletzt aktualisiert: 08.06.2009 - 16:17Düsseldorf (RPO). Eine einstweilige Verfügung gegen den Bonner Süßwarenproduzent Haribo prüft das Oberlandesgericht Düsseldorf. Es soll geklärt werden, ob Haribo seine seine Lakritz-"Dropjes" nicht länger in der bisherigen Tüte verkaufen darf. Dies teilte ein Gerichtssprecher mit.
Auf der gelben Verpackung war bislang ein Kind auf einem Fahrrad und der Slogan "Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso" abgedruckt. Damit könnten die Käufer der Auffassung sein, es handele sich um eine normale Süßigkeit für Kinder, urteilte das Düsseldorfer Landgericht.
Die Lakritz-"Dropjes" seien aber für Kinder wegen des hohen Salmiak-Anteils ungeeignet. Darauf werde allerdings nur in kleiner Schrift auf der Verpackung hingewiesen.
Das Düsseldorfer Landgericht hatte im Dezember vergangenen Jahres in erster Instanz eine entsprechende Verfügung bestätigt (Az. 34 O 172/08 Q).
Der Haribo-Konkurrent Katjes hatte den Rechtsstreit am Düsseldorfer Landgericht ausgelöst und wegen "Wettbewerbsverzerrung" zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dagegen hatte Haribo Widerspruch eingelegt. Die beiden Süßwaren-Hersteller streiten sich seit Jahren vor Gerichten.
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