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Einstweilige Verfügung aufgehoben: Gericht: Stasi-Spitzel dürfen genannt werden

zuletzt aktualisiert: 22.04.2008 - 17:23

Zwickau (RPO). Die Namen von Stasi-Spitzeln dürfen öffentlich genannt werden. Das hat am Dienstag das Landgericht in Zwickau entschieden. Damit hoben die Richter eine einstweilige Verfügung auf, wonach der Name eines ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiters der DDR-Staatssicherheit in einer Ausstellung nicht aufgeführt werden durfte.

Edmund Käbisch, Dompfarrer im Ruhestand, hatte auf einer Tafel den bürgerlichen Namen von "IM Schubert" genannt.  Foto: ap, AP
Edmund Käbisch, Dompfarrer im Ruhestand, hatte auf einer Tafel den bürgerlichen Namen von "IM Schubert" genannt. Foto: ap, AP

Weder die Stadt Reichenbach noch der beklagte Heimatverein seien rechtlich für die Namensnennung des Mannes verantwortlich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Ausstellung sei eigenverantwortlich vom ehemaligen Zwickauer Dompfarrer Edmund Käbisch organisiert worden.

Ob aber generell die Meinungsfreiheit höher zu bewerten sei als der Schutz des Persönlichkeitsrechts, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Darüber könne nur in einem Hauptsache-Verfahren entschieden werden. Bisher sei es lediglich um vorläufigen Rechtschutz gegangen. Gegen das Urteil bestehe Berufungsmöglichkeit beim Oberlandesgericht Dresden.

Der endgültigen Entscheidung über die Zulässigkeit der Nennung der bürgerlichen Namen von IM-Stasimitarbeitern wird große Bedeutung beigemessen. Die Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, und ihr Amtsvorgänger Joachim Gauck befürchten, dass ein Verbot negative Auswirkungen auf die Aufarbeitung des DDR-Unrechts haben könnte.

Ein Mann aus dem vogtländischen Reichenbach hatte gegen die Nennung seines Klarnamens in einer im Rathaus der Stadt gezeigten Ausstellung geklagt und am 6. März vor dem Landgericht Recht bekommen. Dagegen hatten Stadt und Heimatverein Widerspruch eingelegt. Der Heimatverein Lichtentanne hatte die Räume zur Aufbewahrung der seit 2005 in mehreren Städten Deutschlands ohne Beanstandung gezeigten Ausstellung zur Verfügung gestellt. Derzeit ist die Schau in Schneeberg zu sehen.

Die Aufhebung der einstweiligen Verfügung sei kein gutes Zeichen für den Rechtstaat, sagte der Anwalt des Klägers, Thomas Höllrich, auf ddp-Anfrage. Sein Mandant und er würden alle zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um den Zweck der Klage zu erreichen. Inzwischen vertrete er weitere Betroffene, wolle jedoch das Verfahren nicht aufblähen.

Der Leiter der Chemnitzer Stasiunterlagenbehörde, Martin Böttger, begrüßte dagegen den Zwickauer Richterspruch. Er gebe allen, die sich um die Aufarbeitung der DDR-Geschichte bemühten, mehr Sicherheit. Er gehe davon aus, dass der Reichenbacher Streit auch die Rechtsprechung generell beeinflussen werde. Nicht die Namensnennung von Stasi-Spitzeln sei das Unnormale, sondern die Nichtnennung.

"Die Aufarbeitung kann nicht mit der Enttarnung aufhören", sagte Böttger weiter. Wichtig sei das Gespräch zwischen Opfern und Tätern. Diesem dienten auch solche Ausstellungen wie die in Reichenbach. Jedoch sei weiterhin Fingerspitzengefühl notwendig, insbesondere im Zusammenhang mit pädagogischen Zwecken.

Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sprach von einem zumindest vorläufigen "Sieg für Aufklärung und glaubhafte Aufarbeitung". Es sei schwer zu ertragen, wenn sich "aktive Stasi-Mitarbeiter heute als Opfer stilisieren wollen".


 
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