Sterbehilfe Gericht stoppt Suizidhilfe von Roger Kusch

Hamburg (RPO). Der umstrittene Sterbehelfer Roger Kusch ist nun auch von einem Gericht gestoppt worden. Das Verwaltungsgericht Hamburg wies am Freitag in einem Eilverfahren Kuschs Klage gegen das im November von der Polizei ausgesprochene Verbot der Sterbehilfe zurück.

Kusch: Habe Sterbehilfe geleistet
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Das Verbot ist bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren wirksam. "Sozial unwertige und gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten" seien verboten, begründete das Gericht seine Entscheidung. Kusch kündigte an, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Das Verwaltungsgericht erklärte zu seiner Entscheidung, Kusch habe die Beihilfe zur Selbsttötung zum Geschäft gemacht, betreibe als Suizidbegleiter aber kein erlaubtes Gewerbe. Zwar sei die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, hier gehe es aber "um die sozial unwertige Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt".

Der ehemalige Hamburger Justizsenator und Ex-CDU-Politiker bietet mit seinem 2007 gegründeten "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V." gegen ein Honorar von 8.000 Euro Hilfe zum Selbstmord an. Seit vergangenen Sommer begleitete dieser drei ältere Frauen und zwei Männer und informierte darüber auf seiner Website.

Das Gericht betonte, Kusch biete zum Selbstmord bereiten Personen ein Dienstleistungspaket an, um ihnen die Selbsttötung zu erleichtern. Er leiste konkrete Hilfe, die erforderliche tödliche Mischung verschreibungspflichtiger Medikamente zu beschaffen und unterlaufe damit das Arzneimittelgesetz.

Verbot der Polizei sei nicht zu beanstanden

Auch sei das von der Polizei erteilte Verbot nicht zu beanstanden. Diese sei wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zuständig gewesen, unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr weiterer begleiteter Suizide zu ergreifen.

Kusch erklärte, er halte die Entscheidung "im Ergebnis und im Wesentlichen in der Begründung für falsch". Aber das Gericht habe das Selbstbestimmungsrecht des Menschen, auch das Recht auf Suizid, anerkannt.

(AP)
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