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Berichte über den "Sachsensumpf": Gericht verhängt Geldstrafe gegen Journalisten

zuletzt aktualisiert: 13.08.2010 - 14:57

Dresden (RPO). Wegen ihrer Berichterstattung zum sogenannten Sachsensumpf sind zwei Journalisten zu Geldstrafen von jeweils 2.500 verurteilt worden. Das Amtsgericht Dresden sprach die beiden Angeklagten am Freitag der üblen Nachrede schuldig.

Arndt G. und Thomas D. posieren mit einem Kaktus. Auf dem Schild steht: "Pressefreiheit ! Stacheling bleiben".  Foto: ddp, ddp
Arndt G. und Thomas D. posieren mit einem Kaktus. Auf dem Schild steht: "Pressefreiheit ! Stacheling bleiben". Foto: ddp, ddp

Sie hätten mit einem Bericht im Online-Portal "Zeit.de" Anfang 2008 Amtsträger massiv in ihrer Ehre verletzt. Von weiteren Vorwürfen wurden sie dagegen freigesprochen. Die Journalisten kündigte umgehend Rechtsmittel an. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierte die Entscheidung scharf.

Die Anklage hatte den beiden Recherchespezialisten aus Leipzig vorgehalten, durch bewusst unvollständige Berichte frühere ranghohe Richter sowie Polizeibeamte aus Sachsen verunglimpft zu haben.

In den Berichten ging es um angebliche Kontakte der Juristen ins Leipziger Rotlicht-Milieu Anfang der 90er Jahre und die späteren Ermittlungen der Polizei. Die Vorwürfe gegen die Richter bestätigten sich nicht. Die Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen gegen sie ein. In dem "Zeit"-Artikel wurden auch länger zurückliegende Ermittlungen der Polizei beleuchtet und die Frage gestellt, ob die zuständigen Beamte möglicherweise unter Druck gesetzt worden sein könnten.

Sorge um Pressefreiheit

Strafrichter Hermann Hepp-Schwab wertete dies bereits als Tatsachenbehauptung. Die Angeklagten hätten damit schwere und ehrverletzende Vorwürfe gegen die Polizisten erhoben. Die beiden Journalisten erklärten im Anschluss an das Urteil, dies sei absurd. Wenn keine kritischen Fragen mehr gestellt werden könnten, sei die Pressefreiheit insgesamt in Gefahr. Man werde die Beschneidung elementarer journalistischer Arbeitsgrundlagen nicht akzeptieren. "Notfalls gehen wir bis vor das Bundesverfassungsgericht."

Sie verwiesen auch darauf, dass die Polizisten selbst es abgelehnt hätten, Strafantrag zu stellen. Das Verfahren sei erst in Gang gekommen, nachdem die Staatsanwaltschaft sich an den Polizeipräsidenten gewandt habe.

Die Staatsanwaltschaft forderte je 6.000 Euro auch wegen Verleumdung. Die Verteidigung verlangte Freispruch. Angeklagt waren die Journalisten auch wegen ihrer Mitarbeit an einem "Spiegel"-Bericht. Der Richter monierte, auch in dem Fall seien Persönlichkeitsrechte attackiert worden. Den Freispruch in diesem Fall begründete er damit, dass nicht habe nachgewiesen werden können, dass die Angeklagten für die umstrittenen Passagen verantwortlich seien. Im Prozess hatte ein Redakteur des Magazins die Verantwortung übernommen. Gegen Zahlung einer Geldbuße wurde sein Verfahren vorab bereits eingestellt. Das Magazin druckte zudem eine Korrektur.

Der DJV kritisierte das Urteil als überzogen und schädlich für den Journalismus in Deutschland. "Wenn das Urteil Schule macht, besteht die Gefahr, dass auch andernorts versucht wird, kritisch und investigativ recherchierende Journalisten einzuschüchtern", erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Er bezeichnete es als außergewöhnlich und nicht nachvollziehbar, dass in Dresden mit Mitteln des Strafrechts gegen Journalisten vorgegangen worden sei. Das Presserecht biete die notwendigen Instrumente, um sich gegen mögliche Fehler von Journalisten zur Wehr zu setzen.

Kakteen auf der Anklagebank

Zur Urteilsverkündung waren zahlreiche Beobachter gekommen, darunter auch Landespolitiker sowie Vertreter von Journalistenverbänden. Vor der Urteilsverkündung überreichten Sympathisanten den beiden Angeklagten auch zwei Kakteen, die diese auf die Anklagebank stellten. Auf dem Packpapier hieß es: "Pressefreiheit! Stachelig bleiben".

Sachsen war vor drei Jahren wegen einer angeblichen Korruptionsaffäre lange in den Schlagzeilen. Die Vorwürfe zum sogenannten "Sachsumpf" stammten aus einer Aktensammlung der Verfassungsschützer. Externe Prüfer kamen zum Ergebnis, dass die Dossiers überwiegend aufgebauscht worden seien.

Quelle: apd/awei

 
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