Germanwings-Unglück Staatsanwalt ermittelt wegen fahrlässiger Tötung

Marseille · Die Staatsanwaltschaft in Marseille hat nach dem Absturz der Germanwings-Maschine wie angekündigt wegen fahrlässiger Tötung ein Verfahren aufgenommen. Ermittelt wird gegen Unbekannt.

 Der Copilot von Flug 4U9525 war laut Staatsanwalt Brice Robin fluguntauglich, instabil und psychisch krank.

Der Copilot von Flug 4U9525 war laut Staatsanwalt Brice Robin fluguntauglich, instabil und psychisch krank.

Foto: dpa, bl jak fpt

Dies teilte Staatsanwalt Brice Robin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Er habe das juristische Verfahren am Mittwochabend eröffnet und drei seiner Ermittler dafür eingesetzt.

In dem Verfahren will die Staatsanwaltschaft auch eine mögliche Verantwortung von Germanwings und der Konzernmutter Lufthansa klären.
Zuletzt hatte Robin allerdings betont, es gebe bisher keinerlei Beweise, dass die Fluggesellschaften Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand Copiloten gehabt hätten.

Die Lufthansa erklärte in Frankfurt, dass sie die Ermittlungen vorbehaltlos unterstütze. Ein Sprecher verwies auf frühere Äußerungen des Vorstandschefs Carsten Spohr, dass der Lufthansa-Konzern nichts von den akuten Erkrankungen des Co-Piloten Andreas Lubitz gewusst habe.

Der Copilot von Flug 4U9525 war laut Robin fluguntauglich, instabil und psychisch krank. Er hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft den Airbus am 24. März auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich in den französischen Alpen zum Absturz gebracht. Alle 150 Menschen an Bord kamen ums Leben. Die meisten Opfer stammten aus Deutschland.

(dpa)
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