Mord an Freiburger Studentin Prozess gegen Hussein K. nach Jugendstrafrecht

Freiburg · Rund fünf Monate nach dem Gewaltverbrechen an einer Freiburger Studentin klagt die Staatsanwaltschaft den Tatverdächtigen Hussein K. wegen Mordes an. Der Prozess wird nach Jugendstrafrecht geführt. Dabei gehen zwei Gutachten davon aus, dass der Flüchtling älter ist, als er angibt.

 Blumen und Trauerschmuck in Gedenken an die ermordete Studentin hängen in Freiburg an einem Baum (Archivbild).

Blumen und Trauerschmuck in Gedenken an die ermordete Studentin hängen in Freiburg an einem Baum (Archivbild).

Foto: dpa, pse sab bwe

Hussein K. sei vor dem Landgericht Freiburg wegen Mordes angeklagt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Die 19 Jahre alte Studentin war im Oktober 2016 vergewaltigt und getötet worden. Sieben Wochen später wurde der Verdächtige festgenommen. Der Flüchtling gab an, 17 Jahre alt zu sein. Zwei von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten gehen jedoch davon aus, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war.

Weil Zweifel jedoch nicht ausgeräumt werden könnten, werde nach Jugendstrafrecht angeklagt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Einen Termin für den Prozess gebe es noch nicht.

Hussein K. war nach Angaben deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Kurze Zeit später tauchte er unter und kam als Flüchtling nach Deutschland.

(oko/dpa)
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