Klage gegen Gladbeck-Verfilmung Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner gibt auf

Aachen · Hans-Jürgen Rösner, der seit langem inhaftierte Geiselgangster, gibt seinen juristischen Kampf gegen die Verfilmung des Gladbecker Geiseldramas vorerst auf.

Die Geiselnahme von Gladbeck
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Das Geiseldrama von Gladbeck

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Er werde jetzt keine Verfassungsbeschwerde einreichen, sagte sein Anwalt Rainer Dietz am Mittwoch und bestätigte Medienberichte. Rösner war an der folgenreichen Geiselnahme beteiligt, in deren Verlauf drei Menschen starben. Seine Klage gegen die Verfilmung hat das Oberlandesgericht Köln abgewiesen.

Rösner werde den ARD-Zweiteiler kritisch beobachten, um gegebenenfalls im Nachgang juristische Schritte zu unternehmen. Er konzentriere sich nach rund 28 Jahren Haft auf eine andere wichtige Frage, sagte der Anwalt: Seine Mindesthaftdauer sei 2016 abgelaufen. Jetzt stelle sich die Frage nach einer Haftentlassung. Außerdem würde eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verfilmung viel zu lange dauern. Bis dahin wäre der Film sicher ausgestrahlt. Rösner hatte geklagt, weil er die Gefährdung seiner Resozialisierung befürchtete.

Das OLG entschied aber, angesichts der spektakulären, in Deutschland einzigartigen Tat, die mit dem Namen der Täter verbunden sei, habe Rösner keinen Anspruch, einen Film darüber zu verbieten. Im August 1988 hatte das Gladbecker Geiseldrama Deutschland drei Tage lang in Atem gehalten.

(felt/lnw)
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