Eltern von Kadettin wollten Entschädigung "Gorch Fock": Klage vor Gericht gescheitert

Aachen · Im bundesweit ersten Prozess um den Tod der "Gorch Fock"-Kadettin Jenny Böken sind deren Eltern mit einer Entschädigungsklage gegen die Bundesrepublik gescheitert.

 Die Klage der Eltern der 2008 an Bord der Gorch-Fock verunglückten Jenny Böken, Marlis und Uwe Böken wurde vom Gericht abgelehnt.

Die Klage der Eltern der 2008 an Bord der Gorch-Fock verunglückten Jenny Böken, Marlis und Uwe Böken wurde vom Gericht abgelehnt.

Foto: dpa, mbk hpl

Sechs Jahre nach dem Tod der "Gorch-Fock"-Kadettin Jenny Böken hat am Mittwoch zum ersten Mal ein Gericht den Fall verhandelt. Die Eltern Marlis und Uwe Böken haben die Bundesrepublik Deutschland auf 40.000 Euro Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz verklagt. Nach diesem Gesetz steht den Eltern eines Soldaten eine Entschädigung zu, wenn dieser bei der Dienstausübung unter besonderer Lebensgefahr stirbt. Das Verwaltungsgericht Aachen wollte noch am Mittwoch eine Entscheidung treffen.

Das Gericht äußerte sich verwundert darüber, dass die Staatsanwaltschaft Kiel eine Aussage des damals diensthabenden Wachoffiziers nicht weiter hinterfragt habe. Obwohl die Standardmeldung der damals 18-Jährigen bei der Nachtwache am 3. September 2008 um 23.30 Uhr ausgeblieben sei, habe der Wachoffizier nicht nachgesehen. Später habe er angegeben, Jenny Böken habe um 23.35 Uhr von ihrem Wachposten noch Schiffe gemeldet, fasste der Vorsitzende Richter Markus Lehmler am Mittwoch den Sachverhalt zusammen. "Wir haben uns gewundert, dass die Staatsanwaltschaft da nicht nachgefragt hat", sagte er. Um 23.43 Uhr sei der Alarm "Mann über Bord" gekommen.

Den Eltern geht es nach eigenen Angaben nicht um Geld. Sie hoffen auf Erkenntnisse zu den Todesumständen ihrer Tochter. "So lange die Gesundheit das zulässt, werden wir keine Ruhe geben, bis wir wissen, was passiert ist", hatte Uwe Böken vor der Verhandlung gesagt. Die Eltern werfen der Kieler Staatsanwaltschaft unzureichende Ermittlungen vor. Die Kieler Staatsanwaltschaft war von einem Unglück ausgegangen. Die Todesumstände sind aber nicht geklärt.

(dpa)
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