Sprengstoffanschläge in Dresden Anwälte im Freital-Prozess bestreiten Terror- und Mordvorwurf

Dresden · Die Anklage erhebt im Prozess gegen die rechtsextreme "Gruppe Freital" schwere Vorwürfe. Der Generalbundesanwalt sieht sie als "terroristische Vereinigung". Die Mitglieder seien des versuchten Mordes schuldig. Die Verteidigung findet das "völlig überzogen".

 Mit einem Urteil im Freital-Prozess wird im März gerechnet.

Mit einem Urteil im Freital-Prozess wird im März gerechnet.

Foto: dpa, skh

Im Terrorprozess gegen die "Gruppe Freital" haben die Verteidiger der mutmaßlichen Rädelsführer Patrick F. und Timo S. die Vorwürfe der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und des versuchten Mordes zurückgewiesen. Der Anwalt von Patrick F., Hansjoerg Elbs, warf der Bundesanwaltschaft einen "völlig überzogenen, unverhältnismäßigen Strafantrag" vor. Bei der "Gruppe Freital" habe es sich weder um eine kriminelle noch eine terroristische Vereinigung gehandelt. "Wir haben es hier mit spontanen Taten zu tun", sagte sein Co-Verteidiger Andreas Schieder am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Dresden.

Der Verteidiger von Timo S., Michael Sturm, räumte ein, dass sich sein Mandant als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung unter anderem der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Deshalb sei der 28-Jährige Busfahrer mit sieben Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen. Die Bundesanwaltschaft hatte zehn Jahre und neun Monate gefordert.

Elbs forderte für Patrick F. unter anderem wegen des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und gefährlicher Körperverletzung eine Strafe von "nicht mehr als sechs Jahren". Hier hatte die Bundesanwaltschaft auf elf Jahre plädiert.

Strafmildernd müssten die Aussagen von F. und seine Entschuldigung bei einem der Opfer gewertet werden. Aber auch die Darstellung der "Flüchtlingskrise" durch Politiker wie den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) führte Elbs an. Die Schilderungen von Anarchie und Chaos "waren die geistige Zündschnur für die von Herrn F. durchgeführten Anschläge".

Mit F. und S. stehen seit März vergangenen Jahres fünf weitere Männer und eine Frau im Alter zwischen 20 und 40 Jahren vor dem Oberlandesgericht Dresden. Sie werden in wechselnder Zusammensetzung und Funktion für fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner von Juli bis November 2015 in Freital und Dresden verantwortlich gemacht.

Schieder bestritt, dass es sich überhaupt um eine Vereinigung im Sinne des Strafrechts gehandelt habe. Dazu fehlten unter anderem die fest gefügte Struktur und der allgemein anerkannte Gruppenwille. Die Gruppe sei "derartig unhomogen" gewesen, "dass man hier keine gemeinsame politische Grundhaltung annehmen kann", meinte er. Auch habe es an äußeren Strukturen oder einer konspirativen Vorgehensweise gefehlt. "Treffen an der Araltankstelle gegenüber der Polizei? Ist das ein konspiratives Vorgehen?", fragte er. Vielmehr habe sich die Gruppe "immer mehr zu spontanen Frustaktionen hochgeschaukelt."

Alle Verteidiger bezweifelten die von der Bundesanwaltschaft behauptete potenziell tödliche Gefahr, die von den bei den Anschlägen verwendeten illegalen Feuerwerkskörpern ausgehe, und dass ihre Mandanten diese billigend in Kauf genommen hätten. "Ich komme zu dem Ergebnis, dass eine Wahrscheinlichkeit von unter 0,1 Prozent des tödlichen Ausgangs nicht ausreichend ist, eine solche Gefährlichkeit zu begründen, und daher ein Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden kann", sagte Sturm.

Der Prozess soll am kommenden Dienstag mit den Plädoyers der Verteidiger der Angeklagten Philipp W. und Mike S. fortgesetzt werden. Mit einem Urteil wird im März gerechnet.

(se)
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