Fall Gustl Mollath Keine Ermittlungen gegen Beteiligte des Verfahrens

München · Im Fall Gustl Mollath werden keine Ermittlungen gegen ehemalige Verfahrensbeteiligte eingeleitet - trotz zahlreicher Anzeigen. Mollath war sieben Jahre in der Psychiatrie, bevor im vergangenen Jahr der Fall neu aufgerollt wurde.

Die ersten Schritte Mollaths in Freiheit
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Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte eine die Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft, keine Ermittlungen gegen Verfahrensbeteiligte einzuleiten, wie ein Sprecher am Montag in München sagte. Es gebe "keine Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht gegen irgendeinen der Beteiligten". Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.

Den Ermittlungsbehörden lagen zahlreiche Anzeigen gegen Beteiligte des ersten Mollath-Verfahrens vor: Richter, Staatsanwälte, Gutachter, Ärzte, Mollaths Ex-Frau sowie Verantwortliche der HypoVereinsbank.

Der Nürnberger Gustl Mollath war gegen seinen Willen sieben Jahre in der Psychiatrie untergebracht, ehe er im Sommer vorigen Jahres in Freiheit kam und sein Fall neu aufgerollt wurde.

(dpa)
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