Entschädigung für Psychatrie-Aufenthalt Freispruch für Mollath — aber keine volle Rehabilitierung

Regensburg · Freispruch für Gustl Mollath, aber keine volle Rehabilitierung: Rund ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie hat das Landgericht Regensburg den 57-Jährigen im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.

Die ersten Schritte Mollaths in Freiheit
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Allerdings befand es den jahrelang gegen seinen Willen Festgehaltenen für schuldig, seine damalige Ehefrau misshandelt zu haben. Er habe sie 2001 mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt, urteilte das Gericht am Donnerstag.

Da Mollath aber nicht schlechter gestellt werden durfte als in seinem ersten Prozess, bei dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war, kam er nun endgültig auf freien Fuß. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist gegen das Urteil keine Revision möglich.

Erst im vergangenen Jahr war Mollath nach mehr als sieben Jahren aus der Psychiatrie entlassen worden. Zugleich wurde das Wiederaufnahmeverfahren angeordnet. Mollath habe zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie gesessen, erklärte das Gericht am Donnerstag. Es ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an. Das Gericht sah zudem die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung als nicht erwiesen an.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber wegen attestierter Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Der Nürnberger hatte sich jeglichen psychiatrischen Untersuchungen verweigert und war nach den Aussagen von Zeugen und nach seinem Verhalten am Landgericht Nürnberg-Fürth beurteilt worden.

Der Fall löste eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken aus und erschütterte die bayerische Justiz. Bayerns damalige Justizministerin Beate Merk (CSU) geriet in Bedrängnis.

"Wir wissen nicht sicher, ob der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte oder nicht", betonte die Vorsitzende Richterin Elke Escher am Donnerstag. Zumindest eine verminderte Schuldfähigkeit Mollaths zur Tatzeit sei durchaus möglich, da es nicht fern liege anzunehmen, dass bei ihm damals eine "wahnhafte Störung" vorgelegen habe. Allerdings sei diese Annahme nicht gesichert. Dennoch sei zugunsten des Angeklagten von einer "Steuerungsunfähigkeit" auszugehen.

Mollath selbst hatte in dem Wiederaufnahmeverfahren die Vorwürfe zurückgewiesen und seine Ex-Frau bezichtigt, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. An ein Komplott der Frau, um den ihr unbequemen Ehemann aus dem Verkehr zu ziehen, weil er einen Schwarzgeldskandal aufdecken wollte, glaubte das Gericht aber nicht.

Das Landgericht hielt die Angaben des Opfers und eines Arztes, der die Folgen der Misshandlungen dokumentiert hatte, für glaubwürdig.
Auch die Aussage einer Zeugin, die angegeben hatte, die Verletzungen gesehen zu haben, sei glaubhaft.

(dpa)
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