Angebliche Misshandlung von Ex-Frau Staatsanwaltschaft ist von Mollaths Schuld überzeugt

Regensburg · Die Staatsanwaltschaft ist sicher sicher, dass der ehemalige Psychiatrie-Insasse Gustl Mollath seine Ex-Frau misshandelt und eingesperrt hat. Doch bestraft werden kann Mollath in dem derzeit laufenden neuen Gerichtsverfahren ohnehin nicht, weil er im ersten Prozess wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde.

Die ersten Schritte Mollaths in Freiheit
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Der Angeklagte habe am 12. August 2001 seine damalige Ehefrau geschlagen, getreten, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, sagte Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl am Freitag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Regensburg.

Zudem habe Mollath die Frau Monate später für etwa 90 Minuten in einem Zimmer eingeschlossen. Der Anklagevertreter betonte, dass er die Angaben des Opfers für glaubwürdig halte. Zudem habe ein Arzt die Verletzungen gesehen und dokumentiert, wenn auch dilettantisch.

Für ein Komplott der damaligen Frau Mollath, um den ihr unbequemen Ehemann aus dem Verkehr zu ziehen, weil er einen Schwarzgeldskandal aufdecken wollte, gebe es keine Beweise, erläuterte Meindl. Dafür hätten Ärzte, Psychiater, Staatsanwälte und auch Richter ins Boot genommen werden müssen. Selbst wenn die Vorwürfe Mollaths stimmen würden, sei das kein Grund, so mit seiner Frau umzugehen.

Laut Meindl war der heute 57-Jährige bei den Taten auch voll schuldfähig. Eine wahnhafte Störung Mollaths sei, wenn überhaupt, erst von 2003 an denkbar.

Am frühen Freitagabend sollen noch die Schlussvorträge der Nebenklage und der Verteidigung gehört werden. Mollath war im ersten Prozess wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Da bei dem Wiederaufnahmeverfahren zu Gunsten des Angeklagten dieser nicht schlechter gestellt werden kann, kann im Urteil zwar seine Schuld festgestellt werden, es kann jedoch keine Strafe gegen ihn verhängt werden. Das Urteil soll kommende Woche gesprochen werden.

(dpa)
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