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Kinderleichen in Eistruhe: Haftstrafe für Mutter der drei toten Babys

zuletzt aktualisiert: 04.03.2009 - 11:46

Zwickau (RPO). Die Mutter der drei toten Babys aus Plauen muss für acht Jahre ins Gefängnis. Am Mittwoch hat sie das Landgericht Zwickau des Totschlags in zwei Fällen schuldig gesprochen. Im dritten Fall wurde die 29-Jährige freigesprochen.

Die Mutter von drei toten Babys muss ins Gefängnis.  Foto: ddp, ddp
Die Mutter von drei toten Babys muss ins Gefängnis. Foto: ddp, ddp

Die Funde lösten bundesweit Entsetzen aus: In Plauen waren Ende 2007 drei stark verweste Babyleichen entdeckt worden. Am Mittwoch nun wurde die Kindsmutter vom Zwickauer Landgericht zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen die 29-Jährige im Fall des zuerst geborenen Kindes zwar wegen verbliebener Restzweifel frei. In den beiden anderen Fällen gebe es dagegen keinerlei Zweifel an der Schuld der Angeklagten, sagte der Vorsitzende Richter Torsten Sommer in der Urteilsbegründung.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft ließen zunächst offen, ob sie in Revision gehen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft wegen dreifachen Totschlags durch Unterlassen gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch und argumentierte, die Beweislage reiche nicht aus. Die Angeklagte nahm das Urteil ohne äußere Regung auf.

Sommer sagte, im Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme stehe fest, dass die Angeklagte Susan F. die beiden 2004 und 2005 geborenen Mädchen jeweils zu Hause allein auf die Welt gebracht und anschließend nicht versorgt habe. Sie habe dadurch den Tod der Säuglinge durch Unterlassen billigend in Kauf genommen. "Wir haben in diesen Fällen eine lückenlose Indizienkette", sagte er. So hatte sie nach den Feststellungen des Schwurgerichts diese Schwangerschaften vor ihrem Lebensgefährten und ihrer Familie verheimlicht.

Babys waren angeblich plötzlich tot

Die gelernte Fremdsprachenkorrespondentin räumte nach ihrer Festnahme bei der Polizei ein, dass sie alle drei Babys nicht haben wollte. Zur Begründung gab sie an, sie habe ihren Freund nicht verlieren wollen, der nach der Geburt eines Jungen im Jahr 2000 keine weiteren Kinder gewollt habe. Sie bestritt aber, sie getötet zu haben. Die Babys seien "plötzlich von allein tot" gewesen. Das Gericht wertete dies als Schutzbehauptung und warf der Angeklagten vor, es mit der Wahrheit nicht allzu genau zu nehmen.

Sommer sagte, auch im Fall der 2002 in einer Klinik geborenen Celine spreche vieles gegen die Angeklagte. Es sei "eher unwahrscheinlich", könne allerdings nicht mit Gewissheit ausgeschlossen werden, dass Celine tatsächlich eines plötzlichen Kindstodes gestorben sei. Das Gericht verwies darauf, dass sie diese Schwangerschaft nicht geheim hielt. Auch habe sie in diesem Fall mit ihrem Lebensgefährten vereinbart, das Baby zur Adoption freizugeben.

Weder Arzt noch Polizei informiert

Nach Schilderung der Angeklagten fand sie Celine zwei Tage nach der Rückkehr aus der Klinik plötzlich tot im Bett. Aus Angst, man werde ihr nicht glauben, habe sie weder einen Arzt noch die Polizei informiert. "Auch wenn sie in Sachen Adoption nichts unternommen hatte, könnte es so gewesen sein", sagte Sommer. Man habe deswegen "im Zweifel zugunsten der Angeklagten" entschieden.

Die Leichen der Kinder waren Ende 2007 in drei Wohnungen in Plauen gefunden worden - in einem Koffer, in einer Gefriertruhe und in einem Blumenkübel. Wegen der weit fortgeschrittenen Verwesung konnte die genaue Todesursache nicht mehr ermittelt werden. Die Obduktion hatte aber ergeben, dass sie lebensfähig und voll entwickelt waren.

Die Ermittlungen in dem Fall waren angelaufen, weil die in der Klinik geborene und seinerzeit registrierte Celine nicht bei einer Vorschuluntersuchung erschienen war. Die Mutter führte die Polizei schließlich zum ersten Leichen-Versteck. Eine Woche später entdeckten Beamte dann die beiden anderen toten Babys. Den Ermittlungen zufolge war der Vater im Glauben, Celine sei adoptiert worden. Es gebe auch keine Hinweise, dass er vom Schicksal der anderen Kinder etwas geahnt habe, hieß es. Das Paar hatte immer wieder getrennt gelebt, zudem war der Mann häufig längere Zeit auf Montage.

Quelle: DDP

 
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