Sterbehilfe-Prozess gegen 26-Jährigen Hafturteil nach Tötung der kranken Mutter

Braunschweig · Urteil in einem bewegenden Fall: Ein 26-Jähriger ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine seit sieben Jahren im Koma liegende Mutter getötet hat. Kein Fall von Sterbehilfe, stellte das Gericht fest.

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Foto: ddp

Zu einer dreijährigen Haftstrafe hat das Braunschweiger Landgericht am Dienstag einen 26-Jährigen verurteilt, der seine seit sieben Jahren im Wachkoma liegende Mutter getötet hat. Das Gericht erkannte wegen der außergewöhnlichen Umstände auf Totschlag in einem minderschweren Fall. "Eine gerechte Strafe zu finden, ist sehr schwierig. Hier ist über ein Unglück zu urteilen", sagte der Vorsitzende Richter Ralf-Michael Polomski.

Nach einem Reitunfall der Mutter im Jahr 2004 sei das Leben aller Beteiligten nie wieder wie zuvor geworden, sagte der Richter. Die 48-Jährige hatte schwere Hirnverletzungen erlitten, war nicht mehr ansprechbar und hatte zahlreiche Leiden. Die seelischen, aber auch die finanziellen Belastungen seien hart zu tragen gewesen. "Aber darf man das Recht in die eigenen Hände nehmen?", fragte Polomski.

Der Angeklagte hatte das Urteil fast regungslos hingenommen. Nach der Verhandlung äußerte er sich nicht. Zum Prozessauftakt hatte er gesagt: "Ich wollte Mama erlösen". Nach Gesprächen mit dem Heim, der Betreuerin seiner Mutter und mit seinem Stiefvater habe er sich sehr allein gefühlt und irgendwann die Tat als einzigen Ausweg gesehen.
"Mir tat es weh, meine Mama so zu sehen und dagegen nichts machen zu können", hatte er gesagt.

"Es ist kein Fall von Sterbehilfe", stellte Polomski klar. Die Frau habe zwar vollständig ihr Bewusstsein verloren, und die Ärzte seien nicht mehr von einer Besserung ausgegangen. Dennoch hätte sie noch viele Jahre leben können. Auch ein straffreier Behandlungsabbruch, bei dem einer Krankheit ihren Lauf gelassen wird, liege nicht vor.

Als Alternative zur Tötung - der Angeklagte hatte eine Kanüle aus der Luftröhre seiner Mutter gezogen und sie erstickt - hätte der 26-Jährige einen Antrag auf einen neuen Betreuer seiner Mutter stellen und die Verlegung in ein anderes Heim fordern können. Mühsam und lang, aber vom Gesetz aus gutem Grund so vorgesehen, meinte der Richter.

Auf Totschlag steht eine Haftstrafe von 5 bis 15 Jahren. Im minderschweren Fall sieht das Gesetz ein bis zehn Jahre Haft vor, damit wäre auch Bewährung möglich. "Eine Bewährungsstrafe wäre das falsche Signal gewesen", sagte Polomski. Der Angeklagte habe die Tötung geplant und gewusst, dass er sich strafbar macht. Ein Gutachter hatte ihm in der vorigen Woche volle Schuldfähigkeit attestiert, aber auch gesagt, dass der 26-Jährige noch recht jugendlich für sein Alter sei.

"Das Gericht kann nachvollziehen, dass der Sohn glaubte, dass seine Mutter so nicht leben wollte", sagte er. Da keine Patientenverfügung vorliegt und auch die Befragung von Zeugen keinen verlässlichen Hinweis auf den Willen der Frau gaben, blieb unklar, was die 48-Jährige gewollt hätte. "Im Zweifel muss das Leben erhalten bleiben", betonte er. Das Leben sei das höchste Gut.

"Die Kammer hat in diesem ungewöhnlichen Fall ungewöhnliche Wege beschritten", berichtete der Richter. Um sich ein eigenes Bild zu verschaffen, sei das Gericht in ein Pflegeheim gegangen. "Wir waren sehr erschüttert", sagte er. Es sei ein Versuch gewesen, zu verstehen. Das Schicksal der Patienten und der Angehörigen habe die Kammer sehr bewegt. Die Familien müssten zudem oft monatliche Belastungen von mehreren tausend Euro aufbringen. Hier sei die Solidargemeinschaft gefragt, meinte er.

Ob die Verteidigung in die Revision geht, war nach Prozessende noch offen. Auch wenn er mit dem Ergebnis nicht zufrieden war, so zollte der Anwalt dem Gericht Respekt: "Das Gericht hat sich viel Mühe gegeben, den schwierigen Sachverhalt zu würdigen." Formaljuristisch könne er nichts gegen das Urteil sagen. "Vielleicht ist der Prozess ein kleiner Schritt einer großen Reise", sagte er mit Blick auf die rechtlichen Diskussion um Sterbehilfe.

(dpa)
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