Urteil wegen versuchten Mordes Hammerattacke im Jobcenter — 13 Jahre Haft

Leipzig · Weil er sich im Jobcenter schlecht behandelt fühlt, greift ein 34-Jähriger zum Hammer und versucht, seine Sachbearbeiterin zu töten. Dafür muss er nun für lange Zeit hinter Gitter.

Urteil wegen versuchten Mordes: Hammerattacke im Jobcenter — 13 Jahre Haft
Foto: dpa, Peter Endig

Für eine brutale Hammerattacke auf eine Mitarbeiterin des Leipziger Jobcenters ist ein Mann zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach ihn am Freitag wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der 34-Jährige habe die Frau töten wollen und dazu einen Plan ausgearbeitet, betonte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf.

Im Mai hatte der Lanzeitarbeitslose die 52-Jährige im Mai in ihrem Arbeitszimmer im Jobcenter überrascht, mit einem Hammer angegriffen und mit neun Schlägen schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.
Nach der Tat hatte sich der Mann widerstandslos festnehmen lassen und den Mordversuch gestanden. Den Urteilsspruch verfolgte der 34-Jährige ohne erkennbare Emotionen.

Während der Gerichtsverhandlung hatte er geschwiegen. Richter Jagenlauf sagte in der Urteilsbegründung, der Hass des 34-Jährigen habe sich immer mehr gesteigert - von Beschimpfungen bis zu einem Angriff mit Pfefferspray auf einen anderen Mitarbeiter und schließlich zum Mordversuch.

Der Täter hatte es als menschenunwürdig abgelehnt, als Helfer in den städtischen Grünanlagen zu arbeiten. Die Sachbearbeiterin habe nur überlebt, weil ein junger Mann den Angreifer überwältigen konnte, sagte der Richter. Obwohl dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt worden sei, habe er genau gewusst, was er tue.

Mildernd habe sich beim Strafmaß das Geständnis ausgewirkt, auch wenn es nicht mit Reue einhergehe. Die Staatsanwaltschaft hatte für den vorbestraften 34-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe gefordert.
Die Verteidigung hatte eine Verurteilung zu nicht mehr als neun Jahren wegen versuchten Totschlags erreichen wollen.

(dpa)
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