Handy am Steuer Frau gesteht Schuld am Unfalltod von Radfahrer

Hannover · Eine Autofahrerin telefoniert mit ihrem Freund, sie übersieht eine rote Ampel und stößt mit einem Radfahrer zusammen - der Mann stirbt. Wegen fahrlässiger Tötung hat die Frau jetzt eine 14-monatige Bewährungsstrafe erhalten.

 Eine Autofahrerin nutzt ihr Smartphone (Symbolbild).

Eine Autofahrerin nutzt ihr Smartphone (Symbolbild).

Foto: dpa

Die junge Frau gestand am Donnerstag im Amtsgericht Hannover unter Tränen, den Tod des 67-Jährigen verursacht zu haben. Sie muss darüber hinaus für ein Jahr ihren Führerschein abgeben und eine Geldbuße zahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 25-Jährige im Juli 2017 trotz roter Ampel mit Tempo 50 bis 60 auf eine Kreuzung in Langenhagen bei Hannover fuhr. Der Radfahrer hatte Grün. Er wurde von dem Sportwagen der Frau erfasst und mit dem Kopf auf die Dachkante des Autos geschleudert, zwei Tage später starb er im Krankenhaus.

Nach Angaben ihres Rechtsanwaltes hatte die Frau während der Unfallfahrt mit dem Smartphone ein aufwühlendes Gespräch mit ihrem damaligen Freund in der Trennungsphase geführt. Dabei habe sie aber Ohrstöpsel benutzt, wie es erlaubt sei, sagte der Jurist. Die Verteidigung verzichtete darauf, Rechtsmittel einzulegen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

"Die Verurteilung beruht weitestgehen auf dem Geständnis der Angeklagten", betonte die Richterin. In ähnlich gelagerten Fällen versuchten Autofahrer häufig, sich herauszureden oder eine Teilschuld dem Opfer zu geben. Die junge Frau sagte dagegen: "Ich weiß heute, dass ich das Telefongespräch hätte unterbrechen oder anhalten müssen."

Der Sohn des Getöteten saß der Angeklagten im Gerichtssaal gegenüber. "Bitte glauben Sie mir, es tut mir alles so leid", sagte die dunkelhaarige, zierliche Frau schluchzend. "Es steht mir nicht zu, um Vergebung zu bitten. Aber es ist kein Tag und keine Nacht vergangen, an dem ich nicht an Ihren Vater gedacht habe."

Zahlreiche Angehörige des Unfallopfers verfolgten den Prozess, in dem der Sohn als Nebenkläger auftrat. Die Familie des getöteten 67-Jährigen lehnte eine Schmerzensgeldzahlung ab. Kein Geld der Welt könne den Verlust des Vaters ersetzen, ließ der Sohn erklären.

Az: 230 Ds 578/17

(wer)
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