Gekürzte Wohnungen Hartz IV-Empfänger müssen Zimmer abgeben

Halle (RPO). Wieviel Quadratmeter die Wohnung haben darf, ist für Hartz IV-Empfänger genau geregelt. Wer sich mehr Wohnraum gönnt, muss umziehen, mehr zahlen oder ein Zimmer abgeben: Pfiffige Wohnungsgesellschaften sperren ganze Räume ab, um den Wohnraum zu "kürzen".

Was sich Hartz-IV-Empfänger nicht gefallen lassen müssen
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Foto: ddp

Die Klagewut gegen die Arbeitsmarktreform "Hartz IV" wird wohl bald noch einmal an Intensität gewinnen. Anlass könnte die neue Vorgehensweise gegen Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II sein, die sich größere Wohnungen leisten als dies die ALG-II-Kriterien vorschreiben. Wohnungsgesellschaften in Mitteldeutschland sind neuerdings dazu übergegangen, die Wohnungen auf "Hartz-IV-Niveau" regelrecht zurechtzustutzen. Dafür werden ganze Räume abgesperrt oder dort zumindest die Heizung stillgelegt.

Die Linkspartei sprach am Freitag von einem Skandal, der Deutsche Gewerkschaftsbund nannte die Vorgehensweise "würdelos und demütigend". Die Wohnungsbaugesellschaften dagegen verteidigten sich: Für die Mieter entfalle so der drohende Umzug, die Vermieter erhielten zumindest eine reduzierte Miete. Auch Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (CDU) bezeichnete das Modell als einen "denkbaren Weg", der für die Betroffenen meist günstiger sei als ein Umzug.

"Wir halten auf diese Weise auch den Leerstand unter Kontrolle", fügte Joachim Effertz, Sprecher der Wohnungsgesellschaft in Halle, hinzu. Um Mietern den Auszug zu ersparen und neue Mieter anzulocken, werde in großen Wohnungen die Heizung in einem Raum abgeschaltet. Dieser dürfe aber weiter genutzt werden. In Dessau und Magdeburg werde der dritte Raum komplett gesperrt.

Im sächsischen Löbau macht die örtliche Wohnungsgesellschaft nach eigenen Angaben gute Erfahrungen mit dem Modell. Die Betroffenen hätten "positiv auf das Angebot reagiert", sagte Andrea Sänger von der Wohnungsgesellschaft Löbauer Wohn und Bau GmbH. Ihnen bleibe ein Auszug aus ihren zu großen Wohnungen erspart. Gleichzeitig sparten die Vermieter Heizkosten.

Sachsen-Anhalts DGB-Vorsitzender Udo Gebhardt dagegen sieht die Privatsphäre der Arbeitslosen verletzt. Was hier gesetzlich für möglich gehalten werde, sei "nach den Regeln des allgemeinen Umgangs ungesittet", rügte der Gewerkschafter.

Die Sozialexpertin der Linkspartei im Magdeburger Landtag, Birke Bull, kritisierte, die Eingriffe in das private Lebensumfeld von Arbeitslosen würden immer grotesker. Diese Praxis dann noch als Gewinn für diejenigen auszugeben, die somit vom Umzug verschont blieben, sei nur zynisch.

Bull scheint mit ihrer Meinung nicht allein zu stehen. Das Berliner Sozialgericht registrierte allein im vergangenen Jahr 26 185 neue Klagen und Eil-Anträge gegen die Hartz-Gesetzgebung und damit die bisher höchste Zahl an neuen Verfahren überhaupt. Für 2007 wurden dem Gericht daher sieben neue Richterstellen zugewiesen.

(afp)
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