Entscheidung im Hakenkreuz-Fall von Mittweida: Hat 18-Jährige Neonazi-Überfall vorgetäuscht?
zuletzt aktualisiert: 14.11.2008 - 10:20Hainichen (RPO). Der Fall wurde als Hakenkreuz-Fall von Mittweida bekannt. Am Freitag soll das Amtsgericht Hainichen sein Urteil gegen eine 18-Jährige sprechen. Ihr wird vorgeworfen, einen Neonazi-Überfall im November 2007 in der sächsischen Kleinstadt vorgetäuscht zu haben.
Im Prozess hat die Verteidigung der angeklagten Rebecca K. ein neues rechtsmedizinisches Gutachten beantragt. Aus seiner Sicht seien die vorliegenden Expertenaussagen unzureichend, sagte Anwalt Axel Schweppe am Freitag in einer Verhandlungspause vor dem Amtsgericht Hainichen.
Die damals 17 Jahre alte Jugendliche hatte bei der Polizei angegeben, vier Neonazis hätten sie auf einem Parkplatz attackiert und ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt, nachdem sie einem Aussiedlerkind zu Hilfe geeilt sei.
Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen, weil angeblich zahlreiche Anwohner von ihren Balkonen aus den Vorfall beobachtet hatten ohne einzuschreiten. Die Anklage stützt sich vor allem auf das Gutachten eines Rechtsmediziners, wonach die Art der Verletzung auf eine Selbstbeibringung hinweisen soll. Die Angeklagte bestreitet, den Überfall erfunden zu haben.
Für Aufsehen sorgte der Fall auch, weil sie trotz laufender Ermittlungen Anfang des Jahres für ihr Engagement gegen Rechtsextremismus vom bundesweiten Bündnis für Demokratie und Toleranz ausgezeichnet wurde.
Während des Prozesses ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, weil die Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendliche war. Die Entscheidung wird im Lauf des Tages erwartet. Zunächst sind noch die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geplant.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







