Motorradunfall in Heidenheim Mutmaßlicher Gaffer muss mit Strafverfahren rechnen

Heidenheim · Ein Schaulustiger soll nach einem schweren Unfall bei Ulm einen Motorradfahrer gefilmt haben, der später an seinen Verletzungen starb. Inzwischen hat sich ein 27-Jähriger bei der Polizei gestellt. Ihm droht jetzt ein Strafverfahren.

 Die Polizei warnt Schaulustige vor dem Gaffen bei Unfällen (Symbolbild).

Die Polizei warnt Schaulustige vor dem Gaffen bei Unfällen (Symbolbild).

Foto: dpa, scg bwe

Die Polizei will den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, die über die Aufnahme von Ermittlungen entscheiden muss. Der Mann soll am Sonntag einen tödlich verletzten Motorradfahrer mit seinem Handy gefilmt haben und dann geflüchtet sein. Aufgrund des hohen öffentlichen Drucks stellte sich ein 27-Jähriger am Dienstag auf dem Polizeirevier in Heidenheim in Baden-Württemberg. Das Mobiltelefon wurde sichergestellt. Ob der Mann die Aufnahmen verbreitet oder weitergegeben hat, wird untersucht.

Laut Polizei kann bereits das Anfertigen einer Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, eine Verletzung des persönlichen Lebensbereichs darstellen und eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Folge haben. Der Motorradfahrer war noch am Unfallort gestorben.

(oko)
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