Urteil in Koblenz Brautmutter muss für Brand durch Himmelslaternen zahlen

Koblenz · Eine einstige Brautmutter ist zur Zahlung von 50.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden, weil sie mit Himmelslaternen einen Brand verursacht haben soll. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am Mittwoch mit.

Bei der Hochzeit ihrer Tochter im April 2009 waren nachts vier Mini-Heißluftballons mit brennenden Kerzen aufgestiegen. Kurz darauf geriet in 300 Meter Entfernung die Steganlage eines Jachthafens am Rhein in Brand. Das Landgericht Koblenz hatte die Klage von Miteigentümern des Hafens zunächst abgewiesen, weil zugleich weitere Himmelslaternen von einem anderen nahen Ort aufgestiegen seien. Diese hätten den Brand ebenfalls auslösen können.

Doch die Berufung der Kläger beim OLG hatte Erfolg. Auch wenn Himmelslaternen in Rheinland-Pfalz erst wenige Monate später gesetzlich verboten worden seien, habe die Mutter die Gefahr dieser "fliegenden Brandstifter" schon erkennen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort