Wegen Vergewaltigung und Mord Höchststrafe für Familienvater

Kassel (RPO). Zu lebenslanger Haft ist ein Familienvater aus dem nordhessischen Hümme wegen Mordes an einer Joggerin verurteilt worden. Das Kasseler Landgericht stellte am Dienstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung bereits nach 15 Jahren ausschließt. Die Verteidigung will gegen das Urteil Revision einlegen.

Die Strafkammer hielt es für erwiesen, dass der Forstarbeiter die 32-Jährige im Juli 2010 tötete, damit sie ihn wegen der vorher begangenen Vergewaltigungen nicht verraten könnte. Der 36-Jährige habe die Frau bei Trendelburg in ein Gebüsch gezerrt und sich mehrfach brutal an ihr vergangen. Weil ihn die zweifache Mutter jedoch seit Kindesbeinen kannte, habe er Angst vor Entdeckung gehabt und sie mit einem T-Shirt erdrosselt.

"Es ging nur darum, die Tat zu verdecken", sagte der Vorsitzende Richter Volker Mütze. "Vernichtungswillen war vorhanden." Der Angeklagte hatte dagegen von einvernehmlichem Sex und versehentlichem Erwürgen gesprochen. Er habe die lachende Frau lediglich zur Ruhe bringen wollen, als Spaziergänger in der Nähe vorbeigekommen seien.

Gericht bezeichnet Darstellung des Angeklagten als abwegig

Mütze bezeichnete die Darstellung als abwegig. "Es war brutal, es war gewalttätig, es war massiv." Das hätten die schweren inneren und äußeren Verletzungen des Opfers unmissverständlich gezeigt. "Er wollte sie umbringen - jede andere Bewertung ist undenkbar."

Auch sei der 36-Jährige voll schuldfähig, obwohl er alkoholisiert gewesen sei, nachdem er bei einer Betriebsfeier am Nachmittag mehrere Liter Bier getrunken hatte. Trotzdem habe er sich noch gut genug kontrollieren können. "Nicht immer, wenn man Alkohol trinkt, gibt es hier Vergünstigungen", sagte der Richter.

Bis zu der Tat führte der Familienvater ein unauffälliges Leben. Sein zweites Kind kam kurz nach dem Mord zur Welt. "Es gab nichts, aber auch gar nichts, was auf die Gewalttat hindeutete", sagte Mütze. Mit dem Urteil folgte die Schwurgerichtskammer den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert und höchstens fünf Jahre Gefängnis gefordert.

(DAPD/felt)
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