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Versuchter Mord an Passanten: Hohe Haftstrafen für Schweizer Schüler

zuletzt aktualisiert: 22.11.2010 - 15:00

München (RPO). Knapp eineinhalb Jahre nach brutalen Prügelattacken in der Münchner Innenstadt sind drei wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagten Schweizer Schüler am Montag zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt worden.

Die Schweizer Schüler haben im Zuge ihres Gewaltausbruches auch einen behinderten Mann niedergeschlagen.  Foto: ddp, ddp
Die Schweizer Schüler haben im Zuge ihres Gewaltausbruches auch einen behinderten Mann niedergeschlagen. Foto: ddp, ddp

Die Jugendlichen müssen für sieben Jahre, vier Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier befand vor der Jugendkammer des Münchner Landgerichts zwei der drei Schüler des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Der dritte Angeklagte wurde lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, wie Gerichtssprecher Hans-Kurt Hertel nach der nicht-öffentlichen Urteilsverkündung mitteilte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei mittlerweile 18 Jahre alten Jugendlichen in der Nacht auf den 1. Juli 2009 fünf beliebige Passanten in der Münchner Innenstadt brutal zusammenschlugen und teilweise schwer verletzten. Einen Versicherungskaufmann, der sich auf dem Weg zu seinem Hotel befand, prügelten die alkoholisierten Jugendlichen zu Boden und traten ihm auch wiederholt gegen den Kopf. Zwei weitere Opfer sollen die Jugendlichen bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und getreten haben. Laut den Ermittlern befanden sich die Schüler einer Weiterbildungsschule aus Küsnacht auf Klassenfahrt in München.

Der Vorsitzende Richter habe zu Gunsten der Angeklagten gewertet, dass sie Geständnisse abgelegt hatten, oder sich zumindest während der Ermittlungen zu ihren Taten geäußert hatten. Auch wurde den drei Schülern positiv angerechnet, dass sie Schlichtungsvereinbarungen mit den Opfern getroffen hatten. Diese umfasst laut dem Gerichtssprecher auch die Zahlung von Schmerzensgeld. Gegen die Jugendlichen spreche unter anderem die Schwere der Verletzungen, die der Versicherungskaufmann erlitt. Laut Hertel "leidet der Mann noch immer in sehr schwerer Art und Weise" unter den Folgen der Attacke. Der Mann sei während der Urteilsverkündung anwesend gewesen.

Anklage und Verteidigung erwägen Revision

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Jugendhaftstrafen zwischen sechs und neun Jahren beantragt. Die Verteidiger der Schüler bestreiten, dass ihre Mandanten mit Tötungsvorsatz handelten. Sie hatten auf Freiheitsstrafen von unter drei Jahren plädiert. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger erklärten am Rande der Urteilsverkündung, man werde prüfen, ob man gegen das Urteil in Revision gehe. Der Nebenklagevertreter Claus-Peter Gantert sagte: "Das Urteil hätte härter ausfallen können".

Da die Jugendlichen bei der Tat alle unter 18 Jahre alt waren, fand das Verfahren nach dem Jugendstrafrecht statt, das eine Höchststrafe von zehn Jahren vorsieht. Die Öffentlichkeit war während der gesamten Verhandlung ausgeschlossen. Laut Hertel besteht "grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Jugendlichen Teile der Strafe in der Schweiz verbüßen". Wie dies aber im Einzelfall gehandhabt werde, sei abzuwarten.

Quelle: dapd/csh

 
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