Prozess in Hannover Dürfen Mieter das Tierhalteverbot ignorieren?

Hannover · Immer wieder gibt es Streit zwischen Vermietern und Mietern um die Tierhaltung in den Wohnungen. Mietrechtlich ist ein pauschales Verbot von Hunden nicht ohne Weiteres durchsetzbar. In Hannover muss das Amtsgericht nun entscheiden, ob eine Mieterin ihren Hund abgeben muss.

BGH stärkt Mieterrechte – Fragen und Antworten
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Foto: dpa, hei cul tba

Stammen die Sandhäufchen von Mischlingshund Toby? Sind es seine Pfotenabdrücke im Garten und seine Haare in der Waschküche? Mit solchen kleinteiligen Fragen hat sich das Amtsgericht Hannover am Montag beschäftigt. Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob Toby in der Wohnung seines Frauchens bleiben darf.

In dem Zivilstreit muss geklärt werden, wie oft Toby bellt und ob er die Treppenstufen zerkratzt. Die Mieterin hat auf Zulassung des Hundes in der Wohnung geklagt. Das Problem: Bei der Besichtigung war ihr gesagt worden, dass Hundehaltung verboten sei. Bald darauf aber legte sie sich trotzdem Toby zu. Und das passte nicht allen im Haus.

Etwa dem Hausverwalter. Im frisch gereinigten Treppenhaus hätten Sandhaufen gelegen, erklärt er als Zeuge vor Gericht. Auch im gerade geharkten Vorgarten seien Hundespuren zu sehen gewesen. Einige Mieter hätten sich bei ihm beschwert.

Eine Freundin von Tobys Frauchen sagt aus, sie habe den Hund aus Rumänien geholt, da dieser dort getötet werden sollte. Da sie den Vierbeiner aber aus beruflichen und persönlichen Gründen nicht behalten konnte, habe sie ein neues Zuhause gesucht und ihn schließlich vorübergehend bei ihrer Freundin untergebracht. Diese habe Toby schließlich behalten, da man kein geeignetes Zuhause gefunden habe, sagt die Zeugin.

Ein Wohnungseigentümer in dem Mehrparteienhaus schildert die Fakten anders: Die klagende Mieterin habe ihm bei einer Einweihungsparty erzählt, sie hätte sich einen kleinen schwarzen Hund im Ausland ausgesucht, den sie sich nun anschaffen wolle. Er selbst sei aber gegen die Hundehaltung im Haus, da die Wohnungseigentümergemeinschaft schon vor Jahren beschlossen habe, die Tierhaltung bei Neuvermietungen zu verbieten. Gestört fühle er sich von Toby aber nicht.

Auch drei weitere Mieter sagen, dass der Hund nur selten belle und das Treppenhaus auch nicht besonders verschmutzt sei. Sie störe der Hund nicht.

Bei Abschluss des Mietvertrages hatte die neue Mieterin versichert, kein Haustier zu haben. In ihrem Mietvertrag wurde festgehalten, dass sie eine ausdrückliche Genehmigung der Vermieterin braucht, wenn sie Tiere halten will. Dieser Passus war im Vertrag sogar noch unterstrichen worden.

Das sei aber kein generelles Verbot, gibt Richter Marcus Hettig zu Bedenken. Im Mietvertrag stehe eben nicht, dass Haustiere verboten seien. Man müsse nun die Interessen beider Parteien abwägen. Die Mieterin argumentiert, durch den Mischlingshund hätten sich ihre gesundheitlichen Probleme erheblich gebessert. Der Vermieter erklärt, die anderen Hausbewohner fühlten sich durch den Hund gestört.

Ob der Beschluss der Eigentümergemeinschaft, Tierhaltung zu verbieten, auch für die Mieterin als Dritte bindend sei, sei rechtlich strittig, sagt der Richter. Ein Urteil will er am 6. November verkünden.

(dpa)
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