Zur WM: Hymne in der Kneipe kostet extra
zuletzt aktualisiert: 27.03.2006 - 15:00Berlin (rpo). Schlechte Nachricht für Kneipenwirte und Biergartenbesitzer, die im Sommer Spiele der Fußball-WM auf Großleinwand übertragen wollen: Sie müssen damit rechnen, Gebühren an die GEMA zu zahlen.
Die Wiedergabe von WM-Spielen auf Fernsehern und Großbildleinwänden in Gastronomiebetrieben ist unter Umständen GEMA-pflichtig. Die bei Sportübertragungen gespielten Lieder wie beispielsweise der WM-Song oder einige ausländische Nationalhymnen seien urheberrechtlich geschützt, teilte die Verwertungsgesellschaft am Montag in Berlin mit. Dies gelte auch für die Kommentare der Reporter. Die öffentliche Wiedergabe müsse deshalb bei der GEMA angemeldet werden. Für die Zeit der WM würden Lizenzen zum Sondertarif vergeben.
Die Vergütungspflicht für einen Fernseher liegt den Angaben zufolge bei 23,94 Euro, bei Großbildgeräten bei 90,81 Euro. Sofern bereits ein Vertrag mit der GEMA bestehe und keine weiteren Geräte aufgestellt würden, gebe es keine gesonderte Vergütungspflicht.
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