Wegen Körperverletzung Im Desiree-Prozess lebenslange Haft verhängt

Gera (rpo). Vor dem Landgericht Gera wurde am Donnerstag nach fünfeinhalb Monaten das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod der zehnjährigen Desiree gefällt. Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der 28-jährige Angeklagte Steffen G. muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchter sexueller Misshandlung und versuchter Vergewaltigung lebenslang hinter Gitter.

Für den Anschluss ordnete das Landgericht Gera Sicherungsverwahrung an. In das Strafmaß floss die 13-jährige Haftstrafe ein, die G. derzeit wegen Vergewaltigung von drei Frauen in Gera zwischen Oktober 2001 und Juni 2002 verbüßt.

Die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Reinhard Maul sah es als erwiesen an, dass der ebenfalls aus Jena stammende Angeklagte die Zehnjährige am 9. Februar 2002 unweit der Wohnung ihrer Eltern aus sexuellem Verlangen überfallen und dann getötet hat, um die Tat zu vertuschen. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hingegen hatte "wegen begründeter Zweifel" an der Täterschaft seines Mandanten Freispruch gefordert.

Der Indizienprozess gegen Steffen G. basierte ausschließlich auf einem umstrittenen Fasergutachten des Thüringer Landeskriminalamtes (LKA). Danach wurden mehr als 70 Spuren von der Kleidung des Mädchen an der des Verurteilten gefunden und umgekehrt.

Im Verlaufe des Prozesses konnten jedoch weder zwei Expertisen des Bundeskriminalamtes noch die Aussagen externer Textilsachverständiger eindeutig klären, ob die Fasern definitiv von den jeweiligen Kleidungsstücken stammen oder nur von gleichen Modellen.

Ein DNA-Gutachten entlastete Steffen G. sogar teilweise. Danach wurden keine Spermaspuren gefunden und auch die an der Kleidung der Getöteten gefundenen Haare stammen nicht von ihm. Allerdings gab es Haarspuren, die nicht zugeordnet werden konnten.

(afp)
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