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Debatte um Sicherungsverwahrung: In NRW stehen 65 Straftäter vor Entlassung

VON HELMUT MICHELIS - zuletzt aktualisiert: 11.08.2010 - 21:38

Düsseldorf (RP). Vor dem Hintergrund von Berichten, wonach in Deutschland 157 gefährliche Kriminelle auf freien Fuß gesetzt werden müssen, verschärft sich der politische Streit um die Sicherungsverwahrung weiter. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kritisiert die Länder: Sie hätten die Entlassungen bislang unzulänglich koordiniert.

Die ungeklärte Zukunft der Sicherungsverwahrung gefährlicher Schwerverbrecher nach Verbüßung ihrer Gefängnisstrafe führt vermutlich dazu, dass 157 dieser Häftlinge demnächst in die Freiheit entlassen werden müssen – deutlich mehr als erwartet. Das berichtet die "Bild"-Zeitung. Sie beruft sich auf eine Umfrage unter den Justizministern der Länder.

Allein in Nordrhein-Westfalen gebe es 65 solcher Fälle. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das die bisherige deutsche Regelung für unzulässig erklärt hatte, seien bereits 14 Häftlinge entlassen worden. Die Polizei könne die angeordnete Überwachung angesichts der hohen Zahl von Tätern nicht mehr sicherstellen. Allein in Hessen müssten bereits jetzt 144 Triebtäter beobachtet werden.

Die Zeitung schildert den Fall eines 58-Jährigen im baden-württembergischen Freiburg, der seine Haftstrafe von 20 Jahren wegen der Vergewaltigung mehrerer Frauen verbüßt hat, aber als stark rückfallgefährdet gilt: Fünf Polizeibeamte seien zeitgleich zu seiner Beobachtung eingesetzt. Im Streit über die Reform der Sicherungsverwahrung verhärten sich die Fronten zwischen Union und FDP: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warf den Bundesländern gestern Versäumnisse bei der Freilassung gefährlicher Straftäter aus der Sicherungsverwahrung vor und bezeichnete das Lösungskonzept des Koalitionspartners CDU/CSU als wenig hilfreich.

Die Vorbereitungen auf die anstehenden Entlassungen seien von den Ländern nicht "so koordiniert getroffen worden, wie das nötig gewesen wäre", betonte die Justizministerin. "Spätestens seit Mai war doch absehbar, was da auf uns zukommt." Das sei ein Grund dafür, "dass wir jetzt in der Praxis Probleme haben", sagte die Ministerin der Wochenzeitung "Die Zeit". Die Polizei werde teils sehr kurzfristig mit den Entlassungen konfrontiert, fügte Leutheusser-Schnarrenberger hinzu. "Es fehlt auch eine Regelung, die sicherstellt, dass ein Freigelassener zunächst einmal an einem Ort bleibt."

"Fußfessel löst nicht alle Probleme"

Die FDP-Politikerin räumte ein, dass die von ihr geforderte elektronische Fußfessel zur Fernüberwachung der Täter nicht alle Probleme löse: "Auch mir ist klar, dass die elektronische Fußfessel kein Allheilmittel ist." Es sei lediglich eine Möglichkeit, um den Aufwand der Polizei bei der Überwachung Entlassener zu verringern. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das die deutsche Regelung für unzulässig erklärt hatte, wird seit Wochen in der schwarz-gelben Koalition um den neuen Weg gestritten.

Während die Union eine neue Form der Sicherheitsunterbringung bevorzugt, warb Leutheusser-Schnarrenberger in der "Zeit" für ihr Konzept einer "vorbehaltenen Sicherungsverwahrung", die bereits im Strafurteil angeordnet werden müsse. Das zwinge die Richter, sich schon im Prozess mit der Frage nach der Entwicklung eines Täters auseinanderzusetzen. "Und sie kann helfen, eine Resozialisierung zu befördern", weil sie einen Anreiz für Häftlinge schaffe, sich an Therapieangeboten zu beteiligen, erklärte die Ministerin.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte dagegen in einem Interview seinen Vorschlag für die neuartige Form der Sicherheitsunterbringung für rückfallgefährdete entlassene Straftäter. Sein Vorschlag sei ohne "großen Aufwand" umzusetzen. Die Einrichtungen sollten sich von Gefängnis und Psychiatrie unterscheiden und könnten etwa an den Standorten von bestehenden Justizvollzugsanstalten entstehen.

Der Minister kündigte eine "schnelle politische Entscheidung" über die Reform bis September an. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) betonten, die Liberalen hielten an ihrer Position fest. Die Diskussion habe "theatralische Züge", kritisierte Goll. Im Prinzip sei die Idee der Union, gefährliche Straftäter in Heimen unterzubringen, zwar gut, helfe aber nicht weiter. Bereits Entlassene dürften gar nicht mehr festgehalten werden, auch nicht in Heimen. Dafür fehle die Rechtsgrundlage.

Quelle: RP

 
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