Sachsen: Inzest-Paar: Bruder muss vorerst nicht in Haft
zuletzt aktualisiert: 28.02.2007 - 11:15Leipzig (RPO). Im Fall des wegen Inzests verurteilten Geschwisterpaars aus dem sächsischen Zwenkau muss der 30-jährige Bruder vorerst nicht in Haft. Zunächst soll abgewartet werden, wie das Bundesverfassungsgericht über einen Eilantrag zu dem Fall entscheidet.
Eine bereits verschickte Ladung zum Haftantritt für März sei zurückgenommen worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig am Mittwoch. Das Verfahren ruhe, bis das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über den Eilantrag des Mannes zur Aussetzung der Urteilsvollstreckung entschieden habe. Der Antrag war vor wenigen Tagen gemeinsam mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Inzest-Paragrafen vom Anwalt des Paares in Karlsruhe eingereicht worden.
Der damals 28-jährige Bruder, der zusammen mit seiner Schwester vier Kinder hat, war im November 2005 vom Amtsgericht Leipzig wegen Beischlafs mit Verwandten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Ende Januar hatte das Oberlandesgericht Dresden eine Revision gegen das Urteil verworfen. Der Bruder verbüßte bereits zuvor wegen desselben Vergehens eine Haftstrafe von zwei Jahren und einem Monat.
Bei der Klage in Karlsruhe geht es darum, das Verhältnis der Geschwister, die getrennt voneinander aufgewachsen waren, zu legalisieren. Der Paragraf 173 des Strafgesetzbuches, der Beischlaf unter Verwandten unter Strafe stellt, ist aus Sicht des Anwalts des Geschwisterpaars ein Eingriff in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung sowie auf freie Gestaltung des Familienlebens. Er ist damit nach Auffassung des Anwalts verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
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