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Staatsanwaltschaft wartet Gnadengesuch ab: Inzest-Täter doch nicht ins Gefängnis

zuletzt aktualisiert: 27.03.2008 - 17:10

Leipzig (RPO). Patrick S., wegen Inzucht mit seiner Schwester verurteilt, muss nun doch nicht am kommenden Montag ins Gefängnis. Das Landesjustiz-ministerium bestätigte am Donnerstag, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig die Vollstreckung der Reststrafe von 17 Monaten aufgeschoben habe und die Entscheidung über das Gnadengesuch des 31-Jährigen abwarten will. Diese Entscheidung muss Justizminister Geert Mackenroth treffen.

Patrick S. muss nun doch nicht ins Gefängnis.  Foto: Idecon-Team, AP
Patrick S. muss nun doch nicht ins Gefängnis. Foto: Idecon-Team, AP

Das Gnadengesuch ist in der vergangenen Woche bei der sächsischen Regierung eingetroffen, wie der Sprecher des Justizministeriums, Martin Marx einen entsprechenden Bericht der "Dresdner Neuesten Nachrichten" (Freitagausgabe), bestätigte. Zunächst soll die Leipziger Staatsanwaltschaft Stellung zu dem Gesuch nehmen. Die Entscheidung des Ministers werde "zeitnah" binnen Wochen erfolgen, sagte Marx.

Patrick S. hat mit seiner inzwischen 23-jährigen Schwester Susan K., die eine Persönlichkeitsstörung hat und geistig leicht behindert ist, vier Kinder gezeugt, von denen zwei behindert sind. Nach der Geburt des vierten gemeinsamen Kindes wurde Patrick S. im November 2005 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Am 13. März hatte das Bundesverfassungsgericht die Klage von Patrick S. gegen seine Verurteilung zurückgewiesen. Inzest bleibt demnach strafbar. Wenige Tage nach dem Urteil hatte die Leipziger Staatsanwaltschaft dem 31-Jährigen die Ladung zum Haftantritt am 31. März geschickt. Verteidiger Endrik Wilhelm hatte unmittelbar nach dem Karlsruher Urteil angekündigt, er werde ein Gnadengesuch an Ministerpräsident Georg Milbradt richten und das Karlsruher Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anfechten.

Quelle: ap

 
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