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Hamburger Oberlandesgericht Urteil um Böhmermanns "Schmähgedicht" fällt im Mai

Hamburg · Der Streit um das "Schmähgedicht" des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan ist am Dienstag vor dem Hamburger Oberlandesgericht in eine neue Runde gegangen. Ein Urteil soll am 15. Mai fallen.

 Jan Böhmermann wehrt sich gegen das Verbot des Gedichts.

Jan Böhmermann wehrt sich gegen das Verbot des Gedichts.

Foto: dpa, obe kde pzi kde

Der Senat halte die Entscheidung des Landgerichts für sorgfältig begründet, sagte der Vorsitzende Richter des OLG-Zivilsenats, Andreas Buske, am Dienstag in Hamburg in einer Berufungsverhandlung. Erdogans sogenannte Anschlussberufung wies das Gericht jedoch zurück.

Der TV-Moderator wehrt sich juristisch gegen das Verbot großer Teile seines "Schmähgedichts". Er hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.

 Die Anwälte Mustafa Kaplan (links, für Erdogan) und Christian Schertz (für Böhmermann) am Dienstag vor Gericht.

Die Anwälte Mustafa Kaplan (links, für Erdogan) und Christian Schertz (für Böhmermann) am Dienstag vor Gericht.

Foto: dpa, dan fpt

Das Landgericht hatte der Klage Erdogans mit seinem Urteil vom 10. Februar 2017 teilweise stattgegeben und verboten, bestimmte "ehrverletzende" Passagen des Textes zu wiederholen. Dagegen legte Böhmermann Berufung ein, der notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen will.

Der OLG-Senat machte deutlich, dass es sich bei dem umstrittenen Beitrag um Satire handele. Satirefreiheit sei aber nicht grenzenlos, sagte Richter Buske. Wenn sie in die Menschenwürde eingreife, stoße sie an ihre Grenzen.

Der Senat werde ebenfalls zu bewerten haben, ob das Gedicht mit seiner Einbettung in der Sendung als Gesamtwerk zu sehen ist oder die Maßstäbe der Satire nur für einzelne Verse anzuwenden sind. Der Vorsitzende sagte, dass die Zeilen nicht ernsthaft auf Erdogan zielen könnten.

Hieran entzündete sich scharfe Kritik von Böhmermann-Anwalt Christian Schertz. Wenn Erdogan nicht gemeint sei, dann könne es keine Schmähkritik sein, weil es hierbei nur um die Diffamierung des anderen gehe, resümierte Schertz nach der Verhandlung.

Konsequent müsste dann die Erdogan-Klage abgewiesen werden. Der Verteidiger hatte vor Gericht moniert, dass die Einbettung des Gedichts in den Gesamtkontext bislang nicht hinreichend berücksichtigt worden sei.

Deutliche Worte fand auch Erdogan-Anwalt Mustafa Kaplan nach der Verhandlung: "Rassismus und Menschenverachtung ist widerwärtig und verabscheuungswürdig, und man kann so etwas nicht mit Kunstfreiheit oder Meinungsfreiheit rechtfertigen."

In einer persönlichen Erklärung an das Gericht zu seiner "Motivation für sein satirisches Proseminar zum Thema "Schmähkritik und Meinungsfreiheit"" schreibt Böhmermann, dass der Adressat seines Beitrags nicht der Kläger, sondern die deutsche Bundesregierung gewesen sei.

"Meine künstlerische und inhaltliche Motivation war das Exponieren der Besorgnis erregenden Zurückhaltung der Bundesregierung gegenüber dem türkischen Staatspräsidenten in Fragen nicht verhandelbarer Grundrechte."

Außerdem habe er sein Publikum aufklären wollen, "welch weitreichende Befugnisse und welche Macht, Kunst, Comedy, Satire, kritischer Witz und das freie Wort in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung haben - in Abgrenzung zu den hinlänglich bekannten Vorstellungen des türkischen Staatspräsidenten."

(gaa)
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