Schadenersatz-Prozess Jörg Kachelmann legt Berufung ein

Frankfurt/Main · Der Schadenersatz-Prozess von Jörg Kachelmann (55) gegen seine Ex-Geliebte geht in die nächste Instanz. Der frühere Fernsehmoderator hat Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt, wie das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am Montag mitteilte (Aktenzeichen 18 U 5/14).

 Jörg Kachelmann (links) hatte den Schadenersatz-Prozess gegen Claudia D. verloren.

Jörg Kachelmann (links) hatte den Schadenersatz-Prozess gegen Claudia D. verloren.

Foto: dpa, Boris Roessler

Das Landgericht Frankfurt hatte im Zivilverfahren kurz vor Weihnachten Kachelmanns Klage auf Ersatz von Gutachterkosten in Höhe von rund 13 000 Euro abgewiesen.

Die Zivilkammer habe "nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen können", dass die Ex-Geliebte Claudia D. wissentlich falsch ausgesagt habe, hieß es zur Begründung. Im Mai 2011 wurde der Schweizer Wetterfachmann im Strafprozess von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

Anders als im Strafprozess musste Kachelmann im Zivilverfahren allerdings selbst darlegen und beweisen, dass seine Ex-Geliebte bei ihren Vorwürfen die Unwahrheit gesagt hat.
Wann das OLG über die Berufung entscheidet, war am Montag noch unklar.

(dpa)
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