Berliner "Ehrenmord": Jüngster Bruder legt Geständnis ab
zuletzt aktualisiert: 14.09.2005 - 10:51Berlin (rpo). Zu Beginn des Prozesses um den Mord an der jungen Deutsch-Türkin Hatin S. hat der jüngste der drei angeklagten Brüder ein Geständnis abgegeben. Er habe seine Schwester mit Kopfschüssen getötet, weil er ihren Lebensstil missbilligt habe.
Die Tat bereue er, ließ der 19-Jährige über seinen Verteidiger weiter erklären. Gleichzeitig entlastete er seine beiden älteren Brüder. Die beiden 24 und 26 Jahre alten Männer wiesen den Vorwurf einer Tatbeteiligung zurück.
"Ich habe meine Schwester getötet", verlas der Anwalt des 19-Jährigen, dem bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht laut Staatsanwaltschaft bis zu zehn Jahren Haft drohen. Pistole und Munition habe er lange vor der Tat erworben, weil er schon immer eine scharfe Waffe habe besitzen wollen.
Er habe die Tat alleine begangen, niemand sonst aus seiner Familie sei daran beteiligt gewesen, ließ der Angeklagte weiter erklären. Seine Schwester habe wechselnde Bekanntschaften mit Männern auch aus dem kriminellen Milieu gehabt, deshalb habe er sich Sorgen um die Erziehung ihres Sohnes gemacht.
Von den beiden anderen Brüdern ließ der ältere über seinen Verteidiger erklären, er habe schon seit Jahren keinen Kontakt zu seiner Schwester gehabt. Der andere gab an, zur Tatzeit bei seiner Frau gewesen zu sein.
Drei Schüsse in den Kopf
Die laut Staatsanwaltschaft zur Tatzeit 25 Jahre alte Hatin S. war am 7. Februar mit drei Kopfschüssen an einer Bushaltestelle im Berliner Bezirk Tempelhof aufgefunden worden. Die Anklage geht davon aus, dass neben dem 19-Jährigen auch seine Brüder an der Ermordung beteiligt waren. Den Ermittlern zufolge lockten die beiden jüngeren Brüder ihre Schwester aus der Wohnung, der 19-Jährige gab die tödlichen Schüsse ab. Der Ältere soll die Pistole besorgt haben.
Zu den Hintergründen der Tat verlautete, die getötete Frau sei 1998 in der Türkei zu einer Ehe mit ihrem Cousin gezwungen worden. Nach der Geburt ihres Sohnes im Mai 1999 in Berlin habe sie sich geweigert, in die Türkei zurückzukehren. Im Oktober 1999 sei sie vielmehr aus der elterlichen Wohnung ausgezogen, im April 2001 habe sie eine Lehre als Elektrotechnikerin begonnen.
Die Frau habe es abgelehnt, danach wieder in die elterliche Wohnung einzuziehen, so die Staatsanwaltschaft. Die Brüder sollen sich für ihre Schwester geschämt und befürchtet haben, sie erziehe ihren Sohn nicht nach den Regeln des Islam. Die Verhandlung findet vor der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin (Jugendkammer) statt. Es sind bislang acht weitere Prozesstermine angesetzt.
Fall löst Debatte aus
Der so genannte Ehrenmord hatte in Berlin für viel Aufsehen gesorgt. Als Reaktion auf das Verbrechen demonstrierten Anfang März rund 600 meist türkischstämmige Frauen und Mädchen für ein selbstbestimmtes Leben. Die Teilnehmerinnen forderten, Zwangsverheiratungen unter Strafe zu stellen.
Am Mittwoch sprach sich auch der Fraktionsvorsitzende der Berliner CDU, Nicolas Zimmer, dafür aus, die Zwangsehe als Straftatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern. In Berlin gebe es große Bevölkerungsgruppen, die in Parallelgesellschaften lebten und ihr eigenes Werte- und Kultursystem pflegten. Das widerspreche dem Gedanken der Integration und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik.
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