Nach S-Bahn-Attacke: Jugendliche wegen Mord angeklagt
zuletzt aktualisiert: 13.09.2009 - 12:30München (RPO). Nach dem tödlichen Angriff auf einen 50-Jährigen in der Münchner S-Bahn hat die Staatsanwaltschaft gegen die zwei mutmaßlichen Täter Haftbefehl wegen Mordes beantragt.
Es handle sich nach Auffassung der Ermittler um einen Mord aus niedrigen Beweggründen, sagte Staatsanwalt Laurent Lafleur am Sonntag in München vor Journalisten. Demnach hätten die 17 und 18 Jahre alten Tatverdächtigen am Samstag dem Geschäftsmann tödliche Schläge und Tritte verpasst, weil er vier Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren vor einem Erpressungsversuch beschützen wollte. Das Tatopfer habe sich besonnen und vorbildlich verhalten und sei aus Rache dafür getötet worden.
Staatsanwalt Larent Lafleur sprach von einer Tat aus "Vergeltung und Rache". Sie stehe "sittlich auf allerniedrigster Stufe". Die mutmaßlichen Täter hätten ihrem Opfer "gezielt in das Gesicht getreten". Beide Jugendliche seien bereits wegen mehrerer Delikte vorbestraft. Ein Richter sollte noch am Sonntag über einen Haftbefehl entscheiden.
Wie die Behörden am Sonntag weiter mitteilten, haben die 17 und 18 Jahre alten berufs- und arbeitslosen jungen Männer in ihren Vernehmungen zwar Auseinandersetzungen im Bereich der S-Bahn eingeräumt. Zu ihrer eigenen Rolle hätten sie aber auf Anraten ihrer Anwälte nichts gesagt.
Bei dem Opfer handelte es sich um einen Münchner Geschäftsmann. Der Mann bemerkte in der Bahn, dass die Jugendlichen vier Kinder bedrohten und Geld von ihnen forderten. Noch vom Zug aus alarmierte er per Handy die Polizei und bot den Kindern an, mit ihm am Bahnhof Solln auszusteigen, damit er sie beschützen könne. Dort wurde er dann zu Tode geprügelt.
Der Fall weckt Erinnerungen an ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit. Im öffentlichen Nahverkehr in München hat es immer wieder brutale Übergriffe auf Fahrgäste gegeben. Ende 2007 war ein Rentner von zwei Jugendlichen lebensgefährlich zusammengeschlagen worden, weil er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn aufmerksam gemacht hatte. Im vergangenen Dezember hatten sechs Jugendliche einen 24 Jahre alten Mann und seinen drei Jahre jüngeren Bruder brutal niedergeschlagen und schwer verletzt. Ereignisse hatten eine breite politische Debatte über Jugendgewalt in Deutschland ausgelöst.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) bekräftigte aus Anlass des Falls die CSU-Forderung, dass 18-jährige Straftäter immer nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Nach dem derzeitigen Recht kann bei 18- bis 21-Jährigen auch Jugendstrafrecht angewandt werden. "Es geht selbstverständlich auch um die Sühne für den Fall", erklärte Merk zur Begründung der Forderung. Sie äußerte sich entsetzt über die Rohheit des Angriffs. Zur Abschreckung mutmaßlicher Täter forderte Merk außerdem die Videoüberwachung auch auf S-Bahnen auszudehnen.
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