Bericht der Staatsanwaltschaft Jugendrichterin Heisig hat sich erhängt

Berlin (RPO). Die im Juli tot aufgefundene Neuköllner Jugendrichterin Kirsten Heisig hat sich mit einem Kunststoffseil erhängt. "Die Tote hat sich anscheinend nach vorne in die um ihren Hals liegende Schlinge fallen lassen und sich vor dem Erhängen nicht auf einen Gegenstand gestellt", heißt es in einem Auszug des Berichtes der Mordkommission, den die Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage zur Verfügung stellte.

Eine Fremdverursachung des Todes schloss die Mordkommission demnach aus. Es hätten sich weder Fesselungs- oder Abwehrspuren am Körper der Toten finden lassen, noch habe es Verletzungen vor dem Tod gegeben. Weder im Auto, noch in der Wohnung oder auf dem Handy hätten die Ermittler Hinweise oder Spuren auf ein Verbrechen gefunden.

Überdosis Medikamente festgestellt

Als objektive Anhaltspunkte für eine Tötungsabsicht werteten die Ermittler, dass Heisig bei einer Rechtsanwältin wenige Tage zuvor schriftlich verfügt hatte, dass sie im Falle ihres Todes an einer bestimmten Stelle begraben werden wolle. Zudem habe die Richterin am 28. Juni ein auf sie ausgestelltes Rezept für ein Antidepressivum eingelöst. Von dem Medikament sei eine Überdosis in dem Leichnam festgestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Informationen zuvor nicht veröffentlicht, wurde nun jedoch durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes dazu gezwungen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Heisig aufgrund ihres beruflichen, rechtspolitischen und publizistischen Engagements bundesweit bekannt gewesen sei.

Öffentliches Interesse

Es bestehe ein legitimes öffentliches Interesse an Informationen über ihren Tod, zumal die Frage eines Zusammenhangs zwischen ihrem Tod und ihrer Tätigkeit im Raum stehe.

Die Leiche der 48-Jährigen war Anfang Juli in einem Waldstück im Berliner Ortsteil Heiligensee gefunden worden. Heisig war vor allem durch ihr konsequentes Vorgehen gegenüber jugendlichen Straftätern in Neukölln bekannt geworden.

(DDP)
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