Justiz Richterbund stellt Schwarzfahren als Straftatbestand in Frage

Berlin · Nicht nur der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will das Schwarzfahren entkriminalisieren: Auch der Deutsche Richterbund hat jetzt das Schwarzfahren als Straftatbestand in Frage gestellt.

 Schwarzfahrer in der Straßenbahn (Symbolbild).

Schwarzfahrer in der Straßenbahn (Symbolbild).

Foto: miserius

Die Gerichte könnten entlastet werden, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, im Inforadio des rbb: "Natürlich können sich die Verkehrsbetriebe besser gegen Schwarzfahren schützen. Sie tun es nicht, sparen Geld; dann soll es letztendlich der Staat mit seiner Strafjustiz richten."

Er halte das nicht für richtig, betonte Gnisa: "Die Berliner Justiz wird jährlich mit 40.000 Schwarzfahrten befasst, und gleichzeitig gibt es Personalknappheit. Die Dinge passen da nicht zusammen."

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte kurz vor Beginn seiner Amtszeit Anfang Dezember 2016 vorgeschlagen, wiederholtes Schwarzfahren nicht mehr als Straftat zu verfolgen.

Im Berliner Gefängnis Plötzensee verbüßen laut Justizverwaltung derzeit 102 Männer eine Ersatzfreiheitsstrafe, davon 69 wegen Erschleichens von Leistungen, also wiederholten Fahrens mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Ticket. Sie wurden von Gerichten zu einer Geldstrafe verurteilt, können oder wollen diese nicht zahlen und müssen eine "Ersatzfreiheitsstrafe" verbüßen.

Die Sicherheitsregeln sind nicht so streng wie für Täter, die zu Haftstrafen verurteilt wurden. Im Vorjahr durchliefen 4050 Männer mit einer Ersatzfreiheitsstrafe die Anstalt. Sie blieben durchschnittlich 40 Tage; 37 Prozent waren notorische Schwarzfahrer.

Ein Hafttag im geschlossenen Vollzug kostet rund 146 Euro - der Aufwand für Personal, Gebäude und Sicherheitstechnik inbegriffen, wie ein Sprecher sagte. Ein Tag im offenen Vollzug komme billiger, weil weniger Bedienstete eingesetzt werden müssten.

(felt)
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