Urteil: Bewährungsstrafe für Toilettenpapier mit Koran-Aufdruck

zuletzt aktualisiert: 23.02.2006 - 12:39

Lüdinghausen (rpo). Das Amtsgericht Lüdinghauisen hat am Donnerstag einen 60-jährigen früheren Kaufmann wegen Verunglimpfung und Beschimpfung von Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte Toilettenpapier mit Koran-Aufdruck an islamische Gemeinden sowie Medien in Deutschland verschickt.

Der Angeklagte hatte Toilettenpapier mit dem Aufdruck "Koran" hergestellt. Foto: RPO/cs
Der Angeklagte hatte Toilettenpapier mit dem Aufdruck "Koran" hergestellt. Foto: RPO/cs

Das Schöffengericht folgte mit dem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Der Angeklagte, der früher im münsterländischen Senden gelebt hatte und aus Angst vor Morddrohungen seinen Wohnsitz geheim hält, hatte im Juli vergangenen Jahres 15 Blatt Klopapier mit dem Aufdruck "Koran, der heilige Qur"an" am Moscheen in Duisburg, Hamm und Dortmund sowie an Fernsehanstalten und Nachrichtenmagazine geschickt. Beigefügt hatte der Kaufmann ein Schreiben, in dem der Koran als "Kochbuch für Terroristen" bezeichnet wurde, weil an vielen Textstellen zu Gewalttaten aufgerufen würde. Zur Erinnerung an die Opfer des islamischen Terrors werde eine Gedenkstätte errichtet, die durch den Verkauf des Klopapiers finanziert werden solle.

Diese Aktion des 60-Jährigen, der 15 Jahre in der islamischen Welt als Bauleiter gearbeitet hatte, führte zu Strafanzeigen und Morddrohungen. Der Iran wandte sich auf diplomatischen Weg an das Auswärtige Amt und forderte, die "Beleidigung des Korans" sofort zu unterbinden. Die Staatsanwaltschaft Münster durchsuchte die Wohnung des Kaufmanns und erhob Anklage wegen Beschimpfung religiöser Bekenntnisse.

Zunächst hatte der wegen Brandstiftung vorbestrafte Angeklagte abgestritten, Drahtzieher der Aktion zu sein und wollte das Geschehen einem "Studentenzirkel" in die Schuhe schieben. Als der Vorsitzende mit Zeugen aus den Moscheen drohte, die das Klopapier erhalten hatten, änderte der Angeklagte seine Taktik. Nach einer Beratung der Prozessbeteiligten räumte er den Tatvorwurf ein.

Wegen des Streits um die Mohammed-Karikaturen fand der Prozess im Amtsgericht unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt. Das Gerichtsgebäude war hermetisch abgeriegelt, zudem fand sich ein Großaufgebot von Medienvertretern ein. Zu größeren Protesten oder Zwischenfällen kam es jedoch nicht.

Quelle: afp2

 
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Autor: Mahlzahn | 23.02.06 16:37 (1/4)
Der Tatbestand...
...einer Beleidigung gem. § 166 StGB ist sicherlich erfüllt, so dass eine Verurteilung gerechtfertigt ist. Aber ist nicht zu berücksichtigen, dass die Tat vor dem Karikaturenstreit begangen...
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Autor: post1411 | 23.02.06 16:35 (2/4)
2 oder 3 lagig....?
Was mich mal interessiert....ist der Koran eigentlich 3 lagig....?
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Autor: PeterBusch | 23.02.06 16:15 (3/4)
Vorsicht mit den Äusserungen,
hier wird schneller gelöscht als du denkst...
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