Schöffin vertauscht: Justizpanne lässt Peggy-Prozess platzen
zuletzt aktualisiert: 28.10.2003 - 10:29Hof/Saale (rpo). Der Prozess um den gewaltsamen Tod der kleinen Peggy ist fürs erste geplatzt und muss neu aufgerollt werden. Das zuständige Landgericht in Hof teilte am Dienstag mit, dass eine Justizpanne dafür verantwortlich ist.
Der Mordprozess um die spurlos verschwundene neunjährige Peggy aus dem oberfränkischen Lichtenberg ist vorerst geplatzt. Weil eine der Schöffinnen bei der Jugendkammer des Hofer Landgericht falsch eingesetzt wurde, muss der Prozess nach fünf Verhandlungstagen komplett neu aufgerollt werden, wie Richter Georg Hornig nach einem Beschluss der Kammer am Dienstag erklärte. Damit müssen auch mehrere Kinder, die über eine sexuelle Misshandlung durch den angeklagten geistig Behinderten Ulvi K. ausgesagt hatten, erneut vor Gericht erscheinen.
"Nach ordnungsgemäßer Überprüfung sind wir übereingekommen, das Verfahren auszusetzen", teilte Richter Hornig am Morgen mit. Als Termin für den Beginn der neuen Hauptverhandlung nannte er den 11. November. Zuvor hatte Staatsanwalt Gerhard Heindl die Aussetzung beantragt, nachdem bekannt wurde, dass eine Ersatzschöffin bei der Ladung irrtümlich mit einer Hauptschöffin verwechselt worden war. Das Gericht sei damit falsch besetzt worden, womit ein Revisionsgrund vorgelegen hätte. Verteidigung und Nebenklage schlossen sich dem Antrag an.
Verteidiger Wolfgang Schwemmer berichtete, der Fehler sei vergangene Woche von einer Protokollführerin entdeckt worden, die Anwälte hätten von der Verwechslung der Schöffinnen nichts mitbekommen. Nun müssten sämtliche Schöffen neu besetzt werden, erklärte der Rechtsanwalt. Der Prozess beginne damit bei Null.
Dem angeklagten 25-jährigen Aushilfskellner wird zur Last gelegt, die damals neunjährige Peggy am 7. Mai 2001 erstickt zu haben, weil er eine Vergewaltigung des Mädchens wenige Tage zuvor habe vertuschen wollen. Trotz zahlreicher Suchaktionen fand die Polizei jedoch weder eine Leiche noch sonst eine Spur eines Verbrechens. Die Staatsanwaltschaft stützt sich in dem Indizienverfahren hauptsächlich auf ein Geständnis des seit einer Gehirnhautentzündung geistig Behinderten, das dieser jedoch anschließend mehrmals widerrufen hatte. Auch im Prozess stritt er die Tat ab.
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