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panorama Jörg Kachelmann
  Foto: dapd, APN
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Kein dringender Tatverdacht mehr: Kachelmann nach 132 Tagen frei

zuletzt aktualisiert: 29.07.2010 - 18:00

Düsseldorf (RPO). TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann ist wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob am Donnerstag überraschend den Haftbefehl gegen den 52-Jährigen auf. Bei seiner Entlassung umarmte Kachelmann einen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Mannheim, sein Anwalt gab ein kurzes Statement ab. Dann fuhr Kachelmann, umzingelt von Fotografen und Kamerateams, davon.

Jörg Kachelmann war die Erleichterung anzusehen, als er die Justizvollzugsanstalt (JVA) Mannheim am Donnerstag verlassen durfte. 132 Tage hatte er im Gefängnis eingesessen wegen des Verdachts der Vergewaltigung seiner ehemaligen Freundin. Der 52-Jährige sah frisch rasiert, aber blass und abgemagert aus. Er sagte kein Wort, überließ seinem Anwalt Reinhard Birkenstock das Statement vor den unzähligen Kamerateams und Journalisten.

Sein Mandant bedanke sich bei den Vollzugsbeamten und Mitgefangenen für die Unterstützung während der "ungerechten Untersuchungshaft", sagte Birkenstock, während Kachelmann unsicher in die Journalistenmenge lächelte. "Wir bereiten jetzt gemeinsam die Hauptverhandlung vor."

Info
Wettermoderator Jörg Kachelmann würde von der Schweiz nicht an Deutschland ausgeliefert werden. In der Bundesverfassung sei der Grundsatz verankert, eigene Staatsangehörige nicht auszuliefern, sagte der Sprecher des Schweizer Bundesamts für Justiz, Folco Galli. Sollte er also in seine Heimat zurückkehren und nicht zum Prozessauftakt in Mannheim erscheinen, wäre er dem direkten Zugriff der deutschen Justiz entzogen. Kachelmann war ohne Auflagen entlassen worden. Er darf somit auch ins Ausland reisen.

Mit einem dunklen Geländewagen

Birkenstock war als erster durch das grüne Haupttor aus der JVA gekommen, als sich dieses gegen 13.30 Uhr geöffnet hatte, gefolgt von Ehefrau Johanna, die in seiner Kanzlei als Mediatorin arbeitet, sowie Kachelmann im weißen T-Shirt und einem Justizbeamten. Kurz nach 11.00 Uhr hatte das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe der Haftbeschwerde des Wettermoderators stattgegeben, da zum jetzigen Zeitpunkt kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Das Landgericht Mannheim hatte seinen Antrag vor wenigen Wochen noch als unbegründet verworfen.

Kachelmann wechselte einige Worte mit dem Beamten, drückte ihm herzlich die Hand und verabschiedete sich sogar mit einer Umarmung. Nach den wenigen Sätzen seines Anwalts begab sich Kachelmann zu einem dunklen Geländewagen, der seitlich an dem Gebäude geparkt war.

Auf dem Weg dorthin bedrängten ihn die zahlreichen Journalisten in der Hoffnung auf ein gutes Bild. Kachelmann stützte sich kurz an einer Gebäudeecke ab - ob er bedrängt wurde und einfach nur ins Straucheln gekommen war, war nicht zu erkennen. Formvollendet hielt er Johanna Birkenstock die Tür des Wagens auf, bevor er selbst auf der Rückbank Platz nahm.

30 bis 50 Schaulustige

Die Medienschar hatte zuvor stundenlang vor dem JVA-Gebäude gewartet und jedes Mal, wenn sich die Tür öffnete, die Kameras gezückt und Mikrofone in Stellung gebracht. n-tv zeigte über lange Zeit hinweg ständig das grüne Eingangsportal und filmte immer wieder Menschen, die das Gebäude verließen oder hineinwollten. Zweimal machte ein JVA-Beamter die Journalisten vergeblich darauf aufmerksam, dass völlig unbeteiligte Bürger behelligt und live im Fernsehen abgelichtet würden.

Auch 30 bis 50 Schaulustige hatten sich eingefunden, um mit ihren Handykameras Aufnahmen zu machen. Unter ihnen waren auch viele Jugendliche, denn in Baden-Württemberg war der Donnerstag der erste Ferientag. Als Kachelmann die Autotür geschlossen hatte, versuchten Reporter, noch die letzten Bilder direkt durch die Scheiben zu machen.

Kachelmann ist jetzt ein freier Mann und kann sich ohne Auflagen bewegen. Da er in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, ist zu vermuten, dass er in seine Heimat Schweiz fahren und dort auf seinen Prozess warten wird. Der soll am 6. September vor dem Landgericht Mannheim beginnen.

Diesen Termin hat das Gericht inzwischen allerdings in Frage gestellt. Das sei aufgrund der veränderten Sachlage derzeit nicht abzusehen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Freilassung habe aber keine Auswirkung auf das eröffnete Hauptverfahren. Es wird also in jedem Fall zu einer Hauptverhandlung kommen.

Quelle: seeg/jt

 
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