Hauptverfahren: Kachelmann-Prozess beginnt am 6. September
zuletzt aktualisiert: 09.07.2010 - 17:46Mannheim (RPO). Es wird der wohl spektakulärste Prozess dieses Jahres: ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann muss sich ab 6. September wegen besonders schwerer Vergewaltigung seiner Freundin in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Die 5. Große Strafkammer hat am Freitag die Anklage der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zur Hauptverhandlung zugelassen und 15 Prozesstage bis zum 27. Oktober angesetzt. Im Fall einer Verurteilung droht Kachelmann eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren.
Der Fall sorgt schon seit Monaten für Diskussionsstoff. Denn es steht Aussage gegen Aussage. Der prominente Schweizer, der seinen 52. Geburtstag am 15. Juli in Untersuchungshaft erlebt, bezeichnet sich als unschuldig. Sein Anwalt erklärte, die Vorwürfe der inzwischen 37-jährigen Journalistin seien frei erfunden. Die Verteidigung sieht sich durch die Ergebnisse zweier Gutachten in dieser Auffassung bestätigt.
Doch die Staatsanwaltschaft Mannheim sieht die Glaubwürdigkeit der Frau nicht erschüttert, auch wenn das dazu erstellte psychologische Gutachten zum Zeitpunkt der Anklageerhebung (19. Mai) noch nicht vorlag.
Die Justizbehörde wirft Kachelmann vor, seine langjährige Freundin in der Nacht auf den 9. Februar in ihrer Wohnung in Schwetzingen mit einem Messer am Hals verletzt und vergewaltigt zu haben. Er habe mehrmals gedroht, sie zu töten. Laut Staatsanwaltschaft wollte sich die Freundin nach elf Jahren von Kachelmann trennen, weil sie von seinen Beziehungen zu anderen Frauen erfahren hatte.
Kachelmann hatte dagegen ausgesagt, der Geschlechtsverkehr mit der Freundin sei einvernehmlich gewesen, und er habe keine Gewalt angewandt. Er war am 20. März nach dem Rückflug von Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungshaft.
"Stimmig und plausibel"
Der Rechtsanwalt teilte in einer Presseerklärung mit, Kachelmann habe am 24. März "stimmig und plausibel das von ihm Erlebte geschildert, nämlich die Vollziehung der Trennung der ohnehin von ihm als perspektivlos angesehenen Beziehung". Der Frau warf der Verteidiger "Lügen und Glaubwürdigkeitsmanipulationen" vor.
Die 5. Große Strafkammer hatte den Antrag Birkenstocks auf Aufhebung des Haftbefehls am 1. Juli abgelehnt und die Aussagen der Ex-Freundin als glaubwürdig bezeichnet. Über die Haftbeschwerde des Verteidigers entscheidet das Oberlandesgericht Karlsruhe voraussichtlich in der Woche ab 19. Juli.
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat beantragt, sie als unbegründet zurückzuweisen. Die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Freundin werde von der psychologischen Gutachterin Luise Greuel "in ihrer Gesamtheit" gestützt, hieß es. Das widerspricht einem "Spiegel"-Bericht, dass die Beschuldigungen laut Greuel nicht "die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz" erfüllen.
Der Gerichtsmediziner Bernd Brinkmann erstellte laut Wochenzeitung "Die Zeit" im Auftrag der Verteidigung ein Gutachten. Demnach soll sich das "Opfer" selbst verletzt haben. Die Rötung am Hals stamme nach seiner Einschätzung von spitzen Fingernägeln und die blauen Flecken am Oberschenkel von Faustschlägen, wobei die vorherige Einnahme von Aspirin die Verfärbungen der Haut begünstigt habe.
Die Frage, wer Täter und wer Opfer ist, muss im Prozess geklärt werden. In Medienberichten werden sowohl der Journalistin als auch Kachelmann eine krankhafte Persönlichkeitsstörung zugetraut. Vor Eröffnung des Prozesses gab es auch schon "Enthüllungen" über das Liebesleben Kachelmanns, der Privates zuvor völlig von der Öffentlichkeit abgeschirmt hatte. Eine angebliche Exfreundin Kachelmanns schaffte es damit auf den Titel der "Bunten". Nach dieser Einstimmung dürfte es an Spannung im Mannheimer Prozess nicht fehlen.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







