Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe: Kachelmann soll weiter in Haft bleiben
zuletzt aktualisiert: 07.07.2010 - 09:52Karlsruhe/Mannheim (RPO). Der Wettermoderator Jörg Kachelmann soll auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe weiter in Untersuchungshaft bleiben. Wie ein Sprecher der Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, wird beantragt, die Haftbeschwerde des 51-jährigen Schweizers als unbegründet zu verwerfen, da die Gründe für die Inhaftierung nicht entkräftet werden konnten.
Die Akten seien zwischenzeitlich dem zuständigen Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vorgelegt worden. Eine Entscheidung werde nicht vor dem 19. Juli getroffen, sagte eine Sprecherin auf ddp-Anfrage. Die Verteidigung habe beantragt, bis zu diesem Zeitpunkt eine Stellungnahme abgeben zu dürfen. Wie dann der Strafsenat entscheiden werde, stehe noch nicht fest.
Die Generalstaatsanwaltschaft schloss sich damit der Begründung des Landgerichts Mannheim an. Das Landgericht hatte seine Ablehnung der Freilassung Kachelmanns unter anderem damit begründet, dass die Aussage des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers zur Tat sowie zum Geschehen vor und nach der Tat nach Aktenlage glaubhaft sei.
Damit sei eine Voraussetzung für einen dringenden Tatverdacht erfüllt, der den Fortbestand der Untersuchungshaft rechtfertige. Die Angaben Kachelmanns zum Tatabend, zur Art der Beziehung und zum Bild seiner Persönlichkeit seien hingegen "wenig plausibel", hieß es weiter.
Die von Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock eingelegte Beschwerde war nach einer Ablehnung durch das Landgericht Mannheim an das OLG Karlsruhe weitergeleitet worden. Vor einer Entscheidung musste die Generalstaatsanwaltschaft eine Stellungnahme zu dem Fall abgeben.
Kachelmann wird vorgeworfen, im Februar seine langjährige Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er befindet sich seit 20. März in Untersuchungshaft. Der Moderator bestreitet die Vorwürfe.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







