Polizeikontrolle: Käßmann betrunken am Steuer erwischt
zuletzt aktualisiert: 23.02.2010 - 12:05Düsseldorf (RPO). Die Polizei hat die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, bei einer Fahrt mit Alkohol am Steuer gestoppt. Die Bischöfin hatte laut Staatsanwaltschaft einen Wert 1,54 Promille Alkohol im Blut. Käßmann zeigte sich erschrocken über sich selbst.
Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, hatte bei ihrer Trunkenheitsfahrt am vergangenen Samstag 1,54 Promille Alkohol im Blut. Das ergab die Auswertung der Blutprobe, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover am Dienstag der Nachrichtenagentur DAPD bestätigte. Der Atemalkoholtest hatte laut einer EKD-Sprecherin nur 1,1 Promille ergeben.
Käßmann war am Samstag gegen 23 Uhr in Hannover betrunken am Steuer ihres Dienstwagens erwischt worden. Der "Bild"-Zeitung sagte die Bischöfin: "Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe." Den rechtlichen Konsequenzen werde sie sich selbstverständlich stellen. Bei einem Promillewert ab 1,1 liegt in Deutschland absolute Fahruntüchtigkeit und somit eine Straftat vor.
Einem Bericht der Bild-Zeitung nach hatten Streifenpolizisten Käßmann am vergangenen Samstagabend gegen 23 Uhr in der Innenstadt von Hannover gestoppt. Sie soll auf der Fahrt mit ihrem Dienstwagen eine rote Ampel ignoriert haben. Käßmann musste mit auf die Polizeiwache, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde. Am Dienstag wurde das Ergebnis publik: 1,54 Promille.
Der Sprecher der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers, Johannes Neukirch, sagte der Nachrichtenagentur DAPD, Käßmann sei auf einem privaten Termin gewesen. Grundsätzlich könne die Bischöfin für Termine einen Fahrer anfordern, doch der habe "auch irgendwann mal Feierabend". Darüber, wieviel Käßmann getrunken hat, gebe es ein Auskünfte. Die Bischöfin erledige ihre Arbeit derzeit wie gewohnt.
Der Wittenberger Theologe Friedrich Schorlemmer nahm die EKD-Ratsvorsitzende in Schutz. "Das ist ein Blackout, der leider immer wieder Leuten passiert, die in öffentlichen Ämtern unter Dauerstress stehen", sagte er der "Leipziger Volkszeitung". Gleichwohl sei die Alkoholfahrt eine Verfehlung, die nicht einfach zu rechtfertigen sei. Kritik kam dagegen vom Vorsitzenden der konservativen Protestanten, dem Hamburger Pfarrer Ulrich Rüß: "Diese Alkoholfahrt von Frau Käßmann ist der Super-Gau, der wohl auch Konsequenzen haben muss", wird der Leiter der Konferenz Bekennender Gemeinschaften von der Zeitung zitiert.
Zum "Idiotentest"?
Die Konsequenzen in einem Fall wie bei Käßmann sind im Flensburger Bußgeldkatalog klar geregelt. Es drohen entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Das hängt immer von der Frage des Einzelfalls ab. Dazu sind sieben Punkte für den Fall einer Auffälligkeit vorgesehen, worunter das Ignorieren einer roten Ampel definitiv zählt.
Spannend wird die Entziehung der Fahrerlaubnis. Für mindestens ein halbes Jahr bis zu fünf Jahren kann sie entzogen werden. Die heikle Frage bei 1,54 Promille ist die der anschließenden Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Zum sogenannten "Idiotentest" muss normalerweise, wer als Ersttäter mit mindestens 1,6 bis 2,0 Promille (je nach Bundesland) am Steuer erwischt wurde. Da kann die Bischöfin von Glück sagen, wenn sie daran so gerade vorbeischrammt.
Käßmann hatte unlängst schon auf anderer Ebene für Schlagzeilen gesorgt. Ihre Kritik am Afghanistaneinsatz der Bundeswehr löste in der Öffentlichkeit eine hitzige Diskussion über die Rolle von Kirche in der Politik aus. Käßmann hatte den Rückzug der Bundeswehr gefordert.
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