Umgangsrecht: Kann man die Liebe eines Vaters erzwingen?
zuletzt aktualisiert: 21.11.2007 - 20:18Karlruhe (RPO). Es gehört zum traurigen Alltag deutscher Familiengerichte, dass Väter von unehelichen oder Scheidungskindern erbittert um das Umgangsrecht mit ihrem Nachwuchs kämpfen. Am Mittwoch befasste sich Bundesverfassungsgericht mit dem umgekehrten Fall. Und musste sich der Frage stellen, ob man die Liebe eines Vaters tatsächlich erzwingen kann.
Ein Vater soll unter Androhung eines Zwangsgeldes von 25.000 Euro zum Umgang mit seinem unehelichen achtjährigen Sohn gezwungen werden. Das 1998 geschaffene Gesetz, das dies ermöglicht, findet Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) grundsätzlich in Ordnung: Es gebe durchaus Fälle "wo es eines Anfangszwangs bedarf", damit sich eine positive Beziehung zwischen Vater und Kind entwickeln kann, sagte sie in Karlsruhe.
Verstoß gegen das Grundgesetz
Die Anwältin des klagenden Vaters aus Brandenburg an der Havel widersprach dieser Vorstellung. Zwar akzeptiere ihr Mandant die gesetzliche Regelung, wonach Kinder ein Recht auf ihre Eltern haben und Eltern deshalb auch zum Umgang mit ihren Kindern verpflichtet sind, sagte Heike Hase. Doch diese Pflicht per Zwang durchzusetzen, verstoße gegen das vom Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht des Mannes.
Der Kläger habe das gegen seinen "ausdrücklichen Willen" gezeugte Kind zwar anerkannt und leiste auch Unterhalt. Doch der vom Gericht angeordnete Pflichtkontakt zu seinem Sohn von vier Mal zwei Stunden im Jahr würde "unweigerlich zum Zerbrechen" seiner Ehe mit einer anderen Frau führen. Für ihn sei es deshalb unvorstellbar, "einen Menschen treffen zu müssen, den er ablehnt", sagte die Anwältin.
Die "Schicksalhaftigkeit" des Lebens, von der Zypries mit Blick auf den Fall sprach, hat den achtjährigen Jungen aber noch härter getroffen. Er lebt auf Wunsch seiner Mutter seit einem Jahr in einem Heim, weil sie ihn aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht selbst erziehen kann. Zwar sehe die Mutter das Kind hin und wieder, doch gleichwohl wächst der Junge derzeit ohne Bezugsperson auf, die "modellhaft auf ihn einwirkt", sagte die Leiterin des Jugendamtes der Stadt Brandenburg, Kerstin Schöbe.
Beziehung per Zwang
Den Aufbau einer Beziehung zum Vater per Zwang lehnte sie allerdings ab und rief damit den Widerspruch verschiedener Experten hervor: "Ziel ist es nicht, Liebe zu erzwingen", sondern auf die Einsichtsfähigkeit des betroffenen Elternteils zu setzen, damit sich doch noch eine Beziehung zum Kind entwickeln kann, sagte etwa Josef Linsler vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht.
Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Vereins Väteraufbruch für Kinder, Ulrich Mueller. Er malte das trostlose aber offenbar realistische Bild solch eines erzwungenen Zusammentreffens von Vater und Kind unter Aufsicht des Jugendamtes: Dem Vater wird verboten, während des Treffens Zeitung zu lesen, Musik zu hören oder zu telefonieren. Er muss mit dem Kind Ball spielen, danach geht man gemeinsam ein Eis essen und das Kind malt ein Bild, dass dem Vater mitgegeben wird. "Dann sind die zwei Stunden um", sagte Mueller.
"Vorsichtiger Zwang"
Gleichwohl plädierte er ebenso wie der Familienrichter Horst-Heiner Rotax für einen "vorsichtigen Zwang" zum Kontakt. Damit gebe der Staat dem Kind die Chance auf einen Vater. Selbst ein erfolgloses Zusammentreffen verhelfe dem Kind zumindest zu "Klarheit". Es besteht dann nicht mehr die Gefahr, dass es seinen ihm unbekannten Vater "dämonisiert oder idealisiert", sagte Müller.
Ob der Umgang mit dem eigenen Kind erzwungen werden darf, wollen die Verfassungshüter ihren Fragen zufolge offenbar allein vom Kindeswohl abhängig machen: Dient der Kontakt mit einem womöglich kühlen und abweisenden Elternteil dem Kind, oder stört es womöglich seine Entwicklung? Beantwortet ein Gutachter solch einen Kontakt positiv, hat das Recht des Kindes auf Kontakt zu seien Eltern womöglich Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Vaters, so könnte die im Frühjahr erwartete Urteilsformel lauten.
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