Prozess Kannibale inszenierte sadomasochistische Spiele

Frankfurt/Main (rpo). Immer mehr Details aus dem Leben des "Kannibalen von Rotenburg" werden im Verlauf des Prozesses bekannt. So hat Armin Meiwes seine Fantasien vom Essen menschlicher Körperteile oft vor seiner Videokamera inszeniert. Der überwiegende Teil der 304 in seinem Haus in Rotenburg sichergestellten VHS-Kassetten und anderer Speichermedien habe mit Kannibalismus zu tun, sagte eine Beamtin des hessischen Landeskriminalamts am Donnerstag im Mordprozess vor dem Frankfurter Landgericht.

 Der "Kannibale von Rotenburg", Armin Meiwes. Er zerstückelte und aß einen Mann.

Der "Kannibale von Rotenburg", Armin Meiwes. Er zerstückelte und aß einen Mann.

Foto: ddp, ddp

Außerdem hatte der Angeklagte 35 Pornofilme mit homosexuellen Darstellungen gesammelt. Nach ihren Angaben nahm Meiwes zahlreiche sadomasochistische Rollenspiele auf Video auf - sowohl mit einem Partner oder einer Puppe als auch allein. Zusätzlich zu den selbst aufgenommenen Videos speicherte Meiwes Fernsehberichte über Leichenöffnungen, über den amerikanischen Mörder Jeffrey Dahmer, der 17 junge Männer tötete und Teile ihrer Körper im Kühlschrank aufbewahrte, oder auch über den Leichen-Plastinator Gunther von Hagens.

Die Durchsuchung des alten Gutshofs in Rotenburg-Wüstefeld, den Meiwes nach dem Tod seiner Mutter im September 1999 allein bewohnte, fand am 10. Dezember 2002 statt. Ein Österreicher hatte die Polizei auf die Web-Seiten von Meiwes aufmerksam gemacht, auf denen Andeutungen über das reale Verbrechen zu lesen waren. Meiwes hatte den 43-jährigen Berliner Ingenieur Bernd B. bereits am 10. März 2001 getötet.

Die Verteidiger beantragten am Donnerstag, die Hauptverhandlung auszusetzen, weil ihnen nicht alle Ermittlungsakten zugänglich gemacht worden seien. Eine Unterbrechung des Prozesses wäre nicht ausreichend, sagte der Rechtsanwalt Joachim Bremer. Die 21. Große Strafkammer wollte am Nachmittag ihre Entscheidung über den Antrag verkünden.

Vorgesehen war bisher, dass der Berliner Sexualwissenschaftler Klaus Beier und der Göttinger Psychiater Georg Stolpmann ihre Gutachten erstatten. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft war für den 7. März geplant.

(ap)
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