Bundesgerichtshof Karlsruhe hebt bundesweit erstes Mordurteil gegen Raser auf

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in Karlsruhe der Revision zweier Männer stattgegeben, die nach einem illegalen Autorennen vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden waren. Jetzt muss der Fall neu verhandelt werden.

 Die gesperrte Tauentzienstraße in Berlin nach einem illegalen Autorennen. (Archiv)

Die gesperrte Tauentzienstraße in Berlin nach einem illegalen Autorennen. (Archiv)

Foto: dpa, ped kno fux bwe

Aus Sicht des Landgerichts haben die Raser den Tod anderer billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. Die beiden hätten "mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz" gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt.

Der BGH sieht den Vorsatz - er ist Voraussetzung für ein Mordurteil - vom Landgericht nicht belegt. Er wies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.

Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen. Bei einer fahrlässigen Tötung reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

(gaa)
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