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Asylrecht: Karlsruhe prüft Abschiebung nach Griechenland

zuletzt aktualisiert: 28.10.2010 - 16:54

Karlsruhe (RPO). Die Schwierigkeiten Griechenlands bei der Abwicklung von Asylverfahren beschäftigen jetzt auch das Bundesverfassungsgericht. Der Zweite Senat hat am Donnerstag in Karlsruhe darüber verhandelt, ob die automatische Rückführung von Asylbewerbern von Deutschland nach Griechenland geändert werden muss. Das Urteil wird voraussichtlich erst in drei Monaten fallen.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle nannte die Lage der Ausländer in Griechenland "prekär". Die Karlsruher Verfassungsrichter erwägen deshalb, dass Betroffene vor ihrer Abschiebung nach Griechenland im Eilverfahren ein deutsches Gericht anrufen können. Auf dem Richtertisch in Karlsruhe liegt die Verfassungsbeschwerde eines Irakers, der über Griechenland nach Deutschland eingereist war und wieder dorthin zurückgeführt werden sollte. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte seinen Eilantrag gegen die Rückführung ab, weil es bei Überstellung in das EU-Einreiseland keinen Rechtsschutz gebe. EU-Staaten gelten als sichere Drittstaaten. Die Karlsruher Verfassungsrichter stoppten jedoch die Rückführung des Irakers in den Hellas-Staat und erwägen nun, den Rechtsschutz zu erhöhen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) trat in Karlsruhe einer Rechtsänderung entgegen und warnte eindringlich vor den Folgen. Ein Transfer der Flüchtlinge von Griechenland in die EU-Staaten wäre die Folge. De Maizière bestätigte zwar Schwierigkeiten Griechenlands bei der Bewältigung der Asylverfahren und Mängel bei der Flüchtlingsunterbringung. Maßnahmen zur Abhilfe seien aber bereits auf dem Weg. "Griechenland braucht Hilfe und Griechenland bekommt Hilfe", sagte de Maizière. Dies seien aber politische Fragen, keine verfassungsrechtlichen.

"Massive Überforderung der griechischen Behörden"

Das Bundesverfassungsgericht sieht dagegen Anhaltspunkte für eine "massive Überforderung der griechischen Behörden" in den Asylverfahren, wie Bundesverfassungsrichter Michael Gerhardt sagte. Die Karlsruher Richter verwiesen auf zahlreiche europäische Staaten, die die automatische Überstellung von Asylbewerbern nach Griechenland gestoppt hätten. Auch vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) liegt eine Vorlage, ob vor einer Abschiebung nach Griechenland einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden müsse.

Die Anwälte des Irakers regten an, dass auch das Bundesverfassungsgericht eine Vorlage an Luxemburg richten solle. Der Zweite Senat hält jedoch das deutsche Asylrecht im Grundgesetz für maßgeblich und machte deutlich, dass er Luxemburg nicht anrufen werde.

Schon 1996 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass es bei einer Änderung der Situation in an sich sicheren Drittstaaten ausnahmsweise Rechtsschutz vor einer Abschiebung geben müsse. Die Bundesregierung verneint jedoch, dass diese Situation in Griechenland vorliege. "Griechenland ist ein sicherer Drittstaat", betonte de Maizière mehrfach.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl warf der Bundesregierung vor, die Lage in Griechenland beschönigend darzustellen. Griechenland sei eine "asylrechtliche Wüste, das Asylsystem dort ist kollabiert". Europaweit stoppten Gerichte Abschiebungen nach Griechenland. "Menschen dürfen nicht sehenden Auges in eine Situation zurückgeschoben werden, wo ihre Menschenrechte verletzt werden", erklärte die Organisation.

Auch die Linksfraktion setzte sich für einen Abschiebestopp Richtung Griechenland ein. "Ich fordere die Bundesregierung auf, wenigstens bis zur Entscheidung des Gerichts keine Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems mehr vorzunehmen und die Asylanträge aller aus Griechenland ankommenden Flüchtlinge selbst zu prüfen", erklärte die innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke. "Nach der heutigen Verhandlung kann es noch Wochen oder Monate dauern, bis das Verfassungsgericht entscheidet. Wochen und Monate, in denen weiter Asylbewerber in die chaotischen Zustände des griechischen Asylsystems zurückgeschickt werden."

Quelle: dapd/AP

 
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