Altenpflegerin darf weiter arbeiten: Keine Kündigung wegen Teewurst-Klau
zuletzt aktualisiert: 20.11.2009 - 16:37Hannover (RPO). Die Caritas hat eine Kündigung wegen eines geklauten Stückes Teewurst zurückgezogen. Eine Frau, die als Pflegerin in einem Altenheim in Hannover arbeitet, hatte Teewurst gegessen, die für die Heimbewohner bestimmt war. Die Entlassung der Frau sei zwar "juristisch korrekt und nicht zu beanstanden" gewesen, man habe sich aber dazu entschlossen, die Frau weiterzubeschäftigen.
Nach Angaben des Arbeitsgerichtes Hannover hatte sich die 41-Jährige mit der Wurst, die für Patienten des Heimes bestimmt war, ein Brot geschmiert. Sie erhielt am 23. Oktober die fristlose Kündigung und erhob Kündigungsschutzklage.
Die körperlich behinderte Pflegerin hatte 18 Jahre lang im Seniorenzentrum St. Martinshof in Hannover-Misburg gearbeitet. Die Frau klagte vor dem Arbeitsgericht Hannover gegen die Entlassung. Ein Gütetermin sollte Anfang Dezember stattfinden. Als das Gericht am Donnerstag über den Termin die Medien informierte, wurde der Fall öffentlich und löste eine Welle der Entrüstung aus.
Der Geschäftsführerr Berliner Trägergesellschaft Evangelisches Johannesstift Altenhilfe, Wilfried Wesemann sagte sagte am Freitag, der Sachverhalt, dass die Frau wegen Diebstahls ihre Kündigung erhalten habe, sei "unstrittig". Schon zuvor sei das Beschäftigungsverhältnis zwischen der Frau und dem Pflegeheim problematisch und über Jahre "nicht ohne Beanstandung" gewesen. Unter Berücksichtigung "christlich-diakonischer" Werte wie "Fürsorge" und "Nächstenliebe", denen man sich verpflichtet fühle, werde aber nun von der Kündigung Abstand genommen, sagte Wesemann.
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