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Justizsenatorin von der Aue: Keine schärfere Überwachung bei Sexualstraftäter

zuletzt aktualisiert: 24.01.2010 - 11:37

Berlin (RPO). Im Fall des mutmaßlich rückfällig gewordenen Sexualstraftäters Uwe K. hat Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) eine schärfere Überwachung abgelehnt. "Über die Weisungen der Führungsaufsicht entscheidet jeweils das Gericht", sagte von der Aue einem Zeitungsbericht zufolge.

Ob die Anordnungen eingehalten werden, sei "nur in bestimmtem Umfang zu überprüfen". Das geschehe "immer wieder stichprobenartig". Mehr sei aber "realistischerweise nicht möglich", sagte von der Aue der "Berliner Morgenpost".

Die Senatorin riet allen Eltern, ihren Kindern Schutzmechanismen anzuerziehen. "Sie müssen ein gesundes Misstrauen gegenüber Fremden entwickeln, damit sie nicht ohne weiteres mitgehen, wenn Fremde sie einladen, um ihnen ein Geschenk zu geben oder ein neues Computerspiel zu zeigen." Der Staat könne keinen perfekten Schutz vor solchen Verbrechen bieten, "da sind wir auf die Mithilfe der Eltern angewiesen", sagte die SPD-Politikerin.

Vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass der einschlägig vorbestrafte Uwe K. wegen des Verdachts des erneuten sexuellen Missbrauchs seit Dezember 2009 wieder in Untersuchungshaft sitzt. Er soll sich mindestens an einem Kind in Berlin vergangen haben. K. wurde seit Dezember 2007 überwacht - aber nur an insgesamt 32 Tagen.

Der Sexualstraftäter war 2007 nach elf Jahren Haft freigekommen, obwohl er zwischen 1992 und 1995 neun Mädchen im brandenburgischen Falkensee vergewaltigt hatte. Ein Gericht hatte zwar zunächst eine Sicherungsverwahrung angeordnet, weil er weiter als höchst gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft wurde. Der Bundesgerichtshof verwarf dies jedoch, weil die Sicherungsverwahrung in diesem Fall gegen Regelungen des Einigungsvertrages verstieß.

Quelle: DDP/jre

 
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