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Ablehnung durch Bundesregierung: Keine volle Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

zuletzt aktualisiert: 30.07.2010 - 07:01

Saarbrücken (RPO). Bei einer künstlichen Befruchtung müssen Paare auch künftig die Hälfte der Kosten tragen. Laut einem Medienbericht habe die Bundesregierung dem Bundesrat eine Abfuhr erteilt, die volle Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen wieder einzuführen.

Die Kosten für das Einfrieren von Sperma müssen Krankenkassen nach einem aktuellen Urteil nicht tragen. Foto: AP

Die Wiedereinführung der vollen Kostenübernahme sei derzeit nicht geplant, so die "Saarbrücker Zeitung" (unter Berufung auf die Regierungsmitteilung. Der saarländische Gesundheitsminister Georg Weisweiler (FDP) sagte dem Blatt, er plane für die Kostenübernahme einen erneuten Vorstoß im kommenden Jahr. Das sächsische Gesundheitsministerium kündigte an, man werde in allen zuständigen Ministerkonferenzen weiter werben.

Bereits 2008 hatte die Länderkammer auf Initiative des Saarlands, Sachsens und Thüringens von der Regierung gefordert, die seit 2004 geltenden Regeln zur künstlichen Befruchtung zurückzunehmen. Demnach übernehmen die Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für maximal drei Versuche. Außerdem haben nur Frauen im Alter zwischen 25 und 40 Jahren sowie Männer zwischen 25 und 50 Jahren Anspruch auf die anteiligen Leistungen.

Quelle: KNA/felt

 
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