Urteil zu Mischkonsum von Alkohol und Cannabis Kiffern droht Führerscheinentzug auch ohne Autofahrt

Leipzig · Wer gelegentlich einen Joint raucht und ein Bier dazu trinkt, darf bekanntlich nicht erwischt werden. Zusätzlich droht ihm dann auch der Führerscheinentzug – auch dann, wenn er sich noch nie benebelt ans Steuer gesetzt hat.

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Foto: dpa, obe fpt hjb lre

Wer gelegentlich einen Joint raucht und ein Bier dazu trinkt, darf bekanntlich nicht erwischt werden. Zusätzlich droht ihm dann auch der Führerscheinentzug — auch dann, wenn er sich noch nie benebelt ans Steuer gesetzt hat.

Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem neuen Urteil. Begründung: Der "Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt selbst dann die Annahme mangelnder Fahreignung", wenn der Konsum "nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht".

Die Leipziger Richter bestätigten damit eine Vorschrift der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Sie sieht in Anlage 4, Nr. 9.2.2. die Einziehung des Führerscheins vor, weil Menschen, die psychoaktive Substanzen wie Cannabis gemeinsam mit Alkohol konsumierten, grundsätzlich nicht zum Autofahren geeignet seien.

Um Ausgangsfall war dem Kläger der Führerschein entzogen worden, weil er laut einem ärztlichen Gutachten "gelegentlich" Cannabis und Alkohol gemeinsam konsumiere. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hatte diese Entscheidung dann als "unverhältnismäßig" aufgehoben, weil eine "Annahme" allein für den Führerscheinentzug nicht ausreicht. Es müssten vielmehr "Besonderheiten" vorliegen, die befürchten ließen, dass Betroffene nach solch einem Mischkonsum Auto fahren würden.

Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil nun auf und bestätigte damit die restriktive Regel der FeV. Dem Kläger bleibt damit nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht: Laut einem Urteil der Verfassungshüter von 2002 wissen umsichtige Kiffer, dass Drogen und Autofahren nicht zusammengehören. Ob dieses Wissen auch nach einem Wein oder Bier obendrauf noch ausreichend vorhanden ist, könnte Karlsruhe dann entscheiden.

(AFP)
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