BGH verwirft Revision: Kinderschänder muss für immer hinter Gitter
zuletzt aktualisiert: 24.02.2012 - 15:18Münster/Karlsruhe (RPO). Jetzt ist es rechtskräftig: Ein Kinderschänder, der nach Entlassung aus der Sicherungsverwahrung ein Mädchen aus der Nachbarschaft missbraucht hat, muss für den Rest seines Lebens hinter Gitter.
Der Bundesgerichtshof habe die Revision des 69-Jährigen Angeklagten verworfen, teilte das Landgericht Münster mit. Im vergangenen Juli war der Mann zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis und neuer Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
"Im Ergebnis heißt das für Sie, dass Sie den Rest ihres Lebens inhaftiert bleiben", hatte der Vorsitzende Richter beim Urteil gesagt.
Wegen Änderungen der Gesetzeslage bei Sicherungsverwahrten war der einschlägig vorbestrafte Verbrecher im Mai 2010 freigekommen. Damals war er nach Neuenkirchen im Münsterland gezogen. Dort missbrauchte er ein fünfjähriges Nachbarmädchen. Der Mann stritt die Tat bis zuletzt ab. Das Gericht glaubte ihm nicht.
Der 69-Jährige hatte seit der Jugend immer wieder Sexualverbrechen begangen. Unter anderem hatte er eine Frau mehrfach vergewaltigt. In den 90ern hatte er dann eine Sechsjährige missbraucht und versucht, sie zu erwürgen.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







